Drucksache - VII-0815  

 
 
Betreff: Bezirkliche Spielplatzplanung fortschreiben
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.10.2014 
26. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
14.01.2015 
28. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
11.11.2015 
35. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
25.01.2017 
4. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
17.10.2018 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
15.05.2019 
24. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag SPD 26. BVV am 15.10.14
2. Ausfertigung Antrag SPD und B´90/Grüne 26. BVV am 15.10.14
VzK§15 BA, ZB 28. BVV am 14.01.15
Berichtspflicht BA Juli 2015
VzK§13 BA, ZB 35. BVV am 11.11.15
Berichtspflicht BA Januar 2016
Berichtspflicht BA März 2016
Berichtspflicht BA Mai 2016
Berichtspflicht BA Aug 16
Berichtspflicht BA Oktober 2016
VzK §13 BA, Zwischenbericht 4.BVV am 25.1.17
Berichtspflicht BA März 2017
Berichtspflicht BA 09.06.17
VzK§13BezVG BA, SB 19. BVV am 17.10.18
Berichtspflicht BA Januar 2019
VzK§13BezVG BA, SB 24. BVV am 15.05.19

Antrag

Siehe Anlage

Angesichts der Entwicklung der Pankower Bevölkerung in den letzten Jahren ist eine Fortschreibung der bezirklichen Spielplatzplanung notwendig

Bezirksamt Pankow von Berlin

.10.2018

An die
Bezirksverordnetenversammlung

Drucksache-Nr.: VII-0815

Vorlage zur Kenntnisnahme
für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

  4. Zwischenbericht

Bezirkliche Spielplatzplanung fortschreiben

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

In Erledigung des in der 26. Sitzung am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0815/2014

„Das Bezirksamt Pankow wird ersucht, die bezirkliche Spielplatzplanung fortzuschreiben, um anhand der aktuellen Bestandssituation innerhalb der Versorgungsbereiche und -einheiten die Versorgung zu analysieren, Handlungsbedarfe zu erkennen und die Planung zum Neubau und Umbau von öffentlichen Spielplätzen gesamtbezirklich festzulegen.“

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

Das vom Stadtentwicklungsamt beauftragte Gutachten unter der Überschrift „Konzept der sozialen und grünen Infrastruktur für den Zeitraum bis 2030“ betrachtet unter anderem die Versorgungssituation mit öffentlichen Spielplätzen auf der übergeordneten LOR - Ebene (Bezirksregion) und nimmt keine konkreten Aussagen zu planerischen Ansätzen vor. Insbesondere Aussagen zu den notwendigen Maßnahmen und deren Verortung im Bezirk konnten nicht erfolgen.

Nach § 7 Kinderspielplatzgesetz ist eine Analyse zum Zusammenhang der fußläufigen Erreichbarkeit von Spielplätzen für Kinder vorzunehmen. Dazu müssen wesentlich kleinere Planungs- und Versorgungseinheiten gebildet und untersucht werden.

Aufgrund dessen hat das Umwelt- und Naturschutzamt im Jahr 2017 die Erarbeitung eines bezirklichen Spielplatzplanes beauftragt. Es konnten zusätzliche Mittel aus der Wohnbauleitstelle und einem laufenden ISEK-Verfahren für folgende Planungsräume eingesetzt werden: Blankenfelde, Rosenthal, Niederschönhausen, Schönholz, Wilhelmsruh, Herthaplatz, Buchholz, Pankow Zentrum und Pankow Süd sowie Greifswalder Straße.

Die Fortschreibung der bezirklichen Spielplatzplanung ist daher noch für die ausstehenden 30 Planungsräume weiterzuführen:

Bucher Forst, Buch, Lietzengraben,
Karow-Nord, Alt-Karow, Blankenburg,
Heinersdorf, Märchenland, Gustav-Adolf-Straße,
Weißer See, Weißenseer Spitze, Behaimstraße,
Komponistenviertel, Rennbahnstraße, Buschallee,
Hansastraße, Arnimplatz, Falkplatz,
Humannplatz, Erich-Weinert-Straße, Volkspark Prenzlauer Berg,
Helmholtzplatz, Anton-Saefkow-Park, Conrad-Blenkle-Straße, Eldenaer Straße,              Teutoburger Platz,              Kollwitzplatz,
Thälmannpark, Winsstraße, Bötzowstraße

Der Planungsraum 10104 „Lietzengraben“ ist aufgrund der geringen Einwohnerzahl gegenwärtig zu vernachlässigen.

Um auch für diese Planungsräume aktuelle Aussagen zur Spielplatzsituation zu erhalten, bemüht sich das Umwelt- und Naturschutzamt, wie bereits in der Vergangenheit, um weitere Gutachtenmittel. Im Hinblick auf kommende Haushaltsfestlegungen sollte eine personelle Ausstattung des Umwelt- und Naturschutzamtes mit einer vollen Spielplatzplanungsstelle vorgesehen werden, um die stetige Fortschreibung der Spielplatzplanung sicherstellen und womöglich beschleunigen zu können.

Haushaltsmäßige Auswirkungen

keine

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

keine

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

siehe Anlage

Kinder- und Familienverträglichkeit

Die Erarbeitung des bezirklichen Spielplatzplans unterstützt im Verwaltungshandeln den Kinderwohlvorrang nach Art. 3 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention.

Sören Benn
Bezirksbürgermeister
 

 

Daniel Krüger
Bezirksstadtrat für Umwelt
und öffentliche Ordnung


Auswirkungen von Bezirksamtsbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21

Nachhaltigkeitskriterium

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Bemerkungen

 

 

quantitativ

qualitativ

quantitativ

qualitativ

 

  1. Fläche

-        Versiegelungsgrad

 

 

 

 

 

 

  1. Wasser

-        Wasserverbrauch

 

 

 

 

 

 

  1. Energie

-        Energieverbrauch

-        Anteil erneuerbarer Energie

 

 

 

 

 

 

  1. Abfall

-        Hausmüllaufkommen

-        Gewerbeabfallaufkommen

 

 

 

 

 

 

  1. Verkehr

-        Verringerung des Individual-verkehrs

-        Anteil verkehrsberuhigter

-        Zonen

-        Busspuren

-        Straßenbahnvorrangschaltungen

-        Radwege

 

 

 

 

 

 

  1. Immissionen

-        Schadstoffe

-        Lärm

 

 

 

 

 

 

  1. Einschränkung von Fauna
    und Flora

 

 

 

 

 

 

  1. Bildungsangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Kulturangebot

 

 

 

 

 

 

  1. Freizeitangebot

 

X

X

 

 

 

  1. Partizipation in Entscheidungsprozessen

 

 

 

 

 

 

  1. Arbeitslosenquote

 

 

 

 

 

 

  1. Ausbildungsplätze

 

 

 

 

 

 

  1. Betriebsansiedlungen

 

 

 

 

 

 

  1. wirtschaftliche Diversifizierung nach Branchen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
 

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