Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
Energie sparen: Informationen des Senates, Informationen in Leichter Sprache und Energieportal in Deutscher Gebärdensprache
Drucksache - VII-0603
Das Bezirksamt wird ersucht,
1. ein mehrsprachiges Informationsblatt für Asylantragsteller zu erstellen, in dem darauf hingewiesen wird, dass in der Europäischen Union bzw. in der Bundesrepublik Deutschland Personen Asyl gewährt wird, die aufgrund ihrer Homosexualität im Herkunftsland verfolgt wurden, und dass dieser Fluchtgrund, sollte er vorliegen, in der Erstbefragung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorgetragen werden muss.
2. dafür Sorge zu tragen, dass dieses Informationsblatt in den Flüchtlingserstaufnahmeeinrichtungen in Pankow ausgelegt wird.
Nach Artikel 10 der EU-Richtlinie 2004/83/EG (Qualifizierungsrichtlinie) gilt die Verfolgung wegen der sexuellen Identität im Herkunftsland als Asylgrund. Vor kurzem bestätigte der Europäische Gerichtshof dies noch einmal in einem Urteil. Auch wenn die Richtlinie außer von Italien noch von keinem anderen EU-Staat befriedigend umgesetzt worden ist, so hat doch Anfang 2013 auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestätigt, dass nunmehr auch in Deutschland Personen, die aufgrund ihrer sexuellen Identität verfolgt wurden, Asyl erhalten.
Allerdings zeigt sich in der Beratungspraxis, dass Asylantragsteller, die aus eben einer solchen Verfolgungssituation nach Deutschland gekommen sind, oft Hemmungen haben, sich auf diesen Fluchtgrund zu berufen. Mit dem Informationsblatt sollen Betroffene ermutigt werden, ihr Asylrecht in vollem Umfang auszuschöpfen.
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