Drucksache - VII-0433  

 
 
Betreff: Barrierefreiheit für alle
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
24.04.2013 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und öffentliche Ordnung mitberatender Ausschuss
21.05.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung vertagt   
04.06.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und öffentliche Ordnung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften federführender Ausschuss
07.08.2013 
öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Gleichstellung und Städtepartnerschaften mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
28.08.2013 
16. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
29.01.2014 
20. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Linksfraktion 14.BVV am 24.04.2013
2. Ausfertigung Linke und Bü´90/Grüne 14. BVV am 24.04.2013
Beschlussempfehlung Ausschuss WiGleichStädte, 16. BVV am 28.08.13
VzK§13 BA, SB 20. BVV am 29.01.14

Das Bezirksamt wird ersucht, sich zur Verbesserung der Barrierefreiheit und seniorengerechter Einkaufsmöglichkeiten bei den Einzelhandelsfilialen mit Parkplätzen dafür einzusetzen, dass außer Parkplätzen auch barrierefreie Durchwegungen vorhanden sind bz

 

 

 

 

 

Siehe Anlage

 

 

 

 

 

Die meist durch andersfarbige Pflasterung gekennzeichneten Durchwegungen sind häufig zugeparkt und am Rand gibt es keine Absenkung der Bordsteine

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                             .2013

 

 

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache-Nr.:
 

              in Erledigung der

Drucksache Nr.: VII-0433

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

Schlussbericht

 

Barrierefreiheit für alle

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung des in der 16. Sitzung am 28.08.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache Nr.: VII-0433 - 

 

"Das Bezirksamt wird ersucht, sich zur Verbesserung der Barrierefreiheit und generationengerechter Einkaufsmöglichkeiten bei den Einzelhandelsfilialen mit Parkplätzen dafür einzusetzen, dass außer Parkplätzen auch barrierefreie Durchwegungen vorhanden sind bzw. diese auch barrierefrei genutzt werden können." -

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:

 

Das Bezirksamt, hier der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht (FB BWA) des Stadtentwicklungsamtes, prüft im Rahmen von Baugenehmigungsanträgen das beantragte Vorhaben auf Übereinstimmungen mit den Vorschriften des geltenden Bauordnungsrechts. Darin heißt es unter Barrierefreiem Bauen gemäß § 51 Bauordnung Berlin (BauO Bln) unter anderem:

 

"(2) 1Bauliche Anlagen, die öffentlich zugänglich sind," (entspricht hier den hinterfragten Einzelhandelsfilialen) "müssen so errichtet und instand gehalten werden, dass sie von Menschen mit Behinderungen, alten Menschen und Personen mit Kleinkindern über den Hauptzugang barrierefrei erreicht und ohne fremde Hilfe zweckentsprechend genutzt werden können ."

"(3) 1Bauliche Anlagen nach Absatz 2 müssen durch einen Hauptzugang mit einer lichten Durchgangsbreite von mindestens 0,90 m stufenlos erreichbar sein ."
 

"(4) Sollen rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen nach Absatz 2 in ihrer Nutzung oder wesentlich baulich geändert werden, gelten die in Absatz 2 genannten Anforderungen entsprechend; ."
 

Hiervon sind im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen zulässig, wobei ein strenger Maßstab anzusetzen ist. I. d. R. betrifft dies nur Umbaumaßnahmen, keine Neubauten.

 

Ein Bauantrag wird grundstücksbezogen geprüft, mithin gelten diese Vorschriften nicht nur für die bauliche Anlage und deren PKW-Stellplatzflächen, sondern auch für deren Erreichbarkeit von der Grundstücksgrenze aus. Das bedeutet, dass mindestens eine barrierefreie Durchwegung zum Haupteingang einer Einzelhandelsfiliale vorhanden sein muss.

 

Insofern wird bereits in Baugenehmigungsverfahren dem Anliegen seitens des geltenden Bauordnungsrechts her entsprochen.

 

Der § 51 BauO Bln ist jedoch nicht im Prüfungsumfang des Vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens gemäß § 64 BauO Bln enthalten. Dennoch gelten die oben genannten materiellen Vorschriften auch für Vorhaben, die diesem Verfahren unterliegen. Der Gesetzgeber geht hierbei davon aus, dass die Bauherren diesen Vorschriften auch ohne deren Überprüfung durch die Bauaufsicht nachkommen.

 

Herausgestellt werden muss, dass bei Einzelhandelsfilialen, d. h. Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Brutto-Grundfläche von insgesamt weniger als 800 m² haben, keine Überprüfung des § 51 BauO Bln durch die Bauaufsicht erfolgt.

 

Im Rahmen von Baugenehmigungen für neue Einrichtungen können keine über die geltenden Vorschriften hinausgehenden Auflagen verfügt werden, Hinweise jedoch sind möglich.

 

Werden der Bauaufsicht nach Inbenutzungnahme eines Vorhabens Verstöße gegen die genannten Vorschriften bekannt, so wird der Sachverhalt ordnungsbehördlich überprüft.

 

Die Mitarbeiter des FB BWA sind dahingehend angehalten bzw. motiviert, einen Bauantragsteller von Beginn an auf etwaige erkennbare Abweichungen/Verstöße (über das vorgeschriebene Prüfprogramm hinaus) hinzuweisen bzw. reagieren im Rahmen ihrer kapazitiven Möglichkeiten eigeninitiativ auf "goodwill"-Basis mit den Bauherren, so zum Beispiel in der Kaiser's-Filiale Hubertusdamm. Hier wurde auf derartige Weise eine zu der bestehenden Erschließung in Richtung Busbahnhof Karow zusätzliche Durchwegung in Richtung Hubertusdamm auf Kosten des Kaiser´s Unternehmens erreicht.

 

Wir bitten, die Drucksache als erledigt zu betrachten.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

keine

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

entfällt

 

 

 

 

Matthias Köhne              Jens-Holger Kirchner

Bezirksbürgermeister              Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung

 

 

 

 
 

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