Drucksache - VI-1154  

 
 
Betreff: Drohendes Aus für ICON-Club
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDFraktion der SPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
15.09.2010 
36. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin beantwortet   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Große Anfrage SPD, 36 BVV am 15.09.2010

SPD-Fraktion

1.                  In welcher Form liegen dem Bezirksamt Beschwerden oder Klageandrohungen mit Bezug auf den ICON-Club und seinen Betrieb vor? Wie viele Beschwerden sind dieses insgesamt?

2.                  Im Jahr 2003 wurde die zuvor nur befristete erteilte Baugenehmigung des ICON-Clubs in eine unbefristete Genehmigung umgewandelt. Welche Einschätzungen und Tatbestände waren damals dafür ausschlaggebend? Inwiefern stellen sich diese Einschätzungen und Tatbestände heute materiell und/oder formal anders dar?

3.                  Sicherlich haben auch Abstimmungen mit anderen Abteilungen des Bezirksamtes stattgefunden: Wie sahen diese aus und was ist das Ergebnis? Welche Erkenntnisse haben andere Abteilungen über möglicher Weise vom ICON-Club ausgehende Emissionen? Wann erfolgten diese?

4.                  Welche bau- oder planungsrechtlichen Notwendigkeiten rechtfertigen bei Widerruf einer Baugenehmigung den sofortigen Vollzug?

5.                  Welche Tatbestände veranlassten das Bezirksamt diese als gegeben zu betrachten und den Betreibern des ICON-Clubs – wie in der Ausschusssitzung am 26.08.2010 dargestellt – mitzuteilen, dass die Baugenehmigung mit sofortiger Wirkung widerrufen wird?

6.                  Nachdem die Betreiber des Clubs als GbR dem Bezirksamt dargestellt haben, dass sie bei einem sofortigen Vollzug unmittelbar vom finanziellen Ruin betroffen gewesen und hoch verschuldet gewesen wären, war es dem Bezirksamt doch möglich den Vollzug bis zum Jahresende 2010 zu auszusetzen, wenn die Betreiber zugleich unterschreiben, dass Sie auf das Einlegen von Rechtsmitteln verzichten? Wie beurteilt das Bezirksamt dieses Vorgehen der Abteilung juristisch? Ist dieses Vorgehen als üblich anzusehen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

7.                  Wie ist eine Vergnügungsstätte nach Auffassung des Bezirksamts genau definiert? Welche typischen Merkmale und Kennzeichen sind dafür ausschlaggebend?

8.                  Wie kommt das Bezirksamt nunmehr anders als in der eigenen Baugenehmigung zu der Einschätzung, dass es sich beim ICON-Club um eine Vergnügungsstätte handelt?

9.                  Am 08.07.2008 hat das Bezirksamt die Baugenehmigung für den neuen Eingangsbereich des ICON-Club über die Cantianstraße 15 erteilt, der die Belange des ICON-Clubs gezielt berücksichtigt hat. Welche Veränderung des Betriebes im ICON-Club hat das Bezirksamt seit Erteilung dieser Baugenehmigung festgestellt und rechtfertigt diese den sofortigen Vollzug des Widerrufs der Baugenehmigung?

10.              In der Ausschusssitzung am 26.08.2010 wurde durch das Bezirksamt ausgeführt, dass eine Vergnügungsstätte dem Charakter des Gebietes widerspricht. Durch welche Merkmale wird der Charakter des Gebietes/Blockes geprägt? Welche Gebietseinstufung (RW, WA, MI, etc.) folgt daraus? Wann und wodurch wurde das Bezirksamt auf diese Charakteristik des Gebietes aufmerksam?

11.              Was wird das Bezirksamt von sich aus unternehmen, um die im Verfahren offenkundigen Fehler (fehlende Abwägung, keine Ermittlung weiter Fakten und Datengrundlagen, Fehleinschätzung) im Fall selbst zu korrigieren und künftig auszuschließen?

12.              Wird das Bezirksamt auch künftig auf Zuruf und Basis diffuser Einschätzungen Gaststätten und Clubs verdrängen und wieder wirtschaftliche Existenzen vernichten, wenn sich eine Begründung zusammendichten lässt?

In der Ausschusssitzung am 26

In der Ausschusssitzung am 26.08.2010 und durch die Beantwortung der Kleinen Anfrage 0645/VI wurde deutlich, dass es anscheinend erhebliche Verfahrens- und Abwägungsmängel gibt, die zu einer negativen Entscheidung über den Weiterbetrieb des ICON-Clubs und zur Schließung des Vorgangs geführt haben. Daher ist die BVV gefordert Aufklärungsarbeit zu leisten, den Sachverhalt zu durchdringen und nachfolgend ggf. das vermutlich fehlerhafte Handeln der Verwaltung zu korrigieren.

 

 
 

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