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Drucksache - VI-1010
A. Die BVV
begrüßt ausdrücklich die in der Machbarkeitsstudie der Architekten Kny und
Weber dargestellte zweite Spielstätte im Haus
105 (Rosengarten). Zusammen mit der erheblichen Verbesserung der
Arbeitsbedingungen für die vorhandenen Angebote und deren Nutzerinnen und
Nutzer durch eine umfassende bauliche Sanierung bietet diese neue Spielstätte
die Chance, das Angebot am Kulturstandort Am Thälmannpark deutlich auszuweiten. B. Das
Bezirksamt wird ersucht, auf der Basis der Machbarkeitsstudie der Architekten
Kny und Weber für den Kulturstandort am Thälmannpark folgende Schritte zu
ergreifen:
Da der konstruktive Schallschutz eine wichtige Voraussetzung
für die Konzeption ist, sollte die Erarbeitung des Konzeptes erst begonnen
werden, wenn die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen und eine
darauf basierende Vorentwurfsplanung der Architekten vorliegen.
5.
Für die in den Gebäuden Danziger Straße 101, 103 und 105 derzeit
vorhandenen und in der Machbarkeitsstudie neu vorgesehenen bzw. neu
zugeschnittenen Projekträume sind die Nutzungsanforderungen weiter zu
konkretisieren und zu qualifizieren, um eine bessere Nutzbarkeit und
Optimierung der Flächen sowie eine höhere Flexibilität für die Projekte zu
erreichen. In diesem Zusammenhang ist auf der Grundlage der
Kosten-Leistungsrechnung darzustellen, in welchem Umfang in den durch die
Auslagerung der LuV- und Fachbereichsleitung Kunst und Kultur dazugewonnenen
Projekträume eine Angebotserweiterung und Nutzungsintensivierung notwendig ist,
um im Rahmen der KLR ein zumindest im Vergleich eines Verbleibs der
Kulturverwaltung kostenneutrales Ergebnis zu erreichen. Dies ist beispielhaft
und in unterschiedlichen Szenarien zu erläutern. Das Kulturensemble in
der ehemaligen Gasfabrik im Thälmannpark ist der kommunale Kulturstandort für
die darstellenden Künste im Bezirk Pankow. Für das kulturelle Leben im Bezirk
sowie für die frei arbeitenden Künstlerinnen und Künstler hat der
Kulturstandort über die Bezirksgrenzen hinaus eine erhebliche Bedeutung. Dies
gilt im besonderen Maße für die Vielzahl an Nachwuchskünstlerinnen und
Künstlern, die die Spiel- und Produktionsstätten nutzen. Das Kulturensemble
versteht sich deshalb als Ort der Künstlerförderung. Das Bezirksamt Pankow hat
deshalb auf Grundlage der Stellungnahme des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Wirtschaftsförderung die Sanierung des Kulturensembles für das
Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau Ost bei der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung mit erster Priorität beantragt. Nach Vorlage der
Gutachten sind deshalb in einem weiteren Schritt die wesentlichen offenen
Fragen aus der Machbarkeitsstudie zu klären, um die notwendigen, planerischen
Voraussetzungen für die konzeptionelle Fortentwicklung herzustellen. Wichtige
Ziele sind dabei die Schaffung zweier vollwertiger Spielstätten jeweils im Haus
103 sowie im Rosengarten, die parallele Nutzbarkeit der Wabe und der neu zu
schaffenden Spielstätte im Rosengarten, die Qualifizierung und Erweiterung an
Projekt- und Produktionsflächen sowie die Lösung der unterschiedlichen Probleme
mit dem Schallschutz. Die Machbarkeitstudie zeigt hier entsprechende
Möglichkeiten auf, welche im Folgenden aufgegriffen und qualifiziert werden
sollen. Eine weitere wichtige Herausforderung ergibt sich aus den Anforderungen
an den Denkmalschutz, auf dieser Grundlage muss die Nutzungs- und
Erweiterungsmöglichkeiten für eine konzeptionelle Fortentwicklung (z.B. die
Schaffung einer zusätzlichen Etage in Haus 103 mit Projektflächen) geklärt
werden. Die Machbarkeitsstudie
hat noch mal deutlich gemacht, dass neben funktionellen Schwächen, neben
Defiziten beim baulichen sowie energetischen Zustand des Kulturensembles
darüber hinaus auch schwerwiegende Mängel hinsichtlich der bauordnungs- bzw.
brandschutzrechtlichen Anforderungen bestehen. Für die Sicherung des
Kulturstandortes ist deshalb eine grundhafte Sanierung dringend erforderlich. |
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