Drucksache - VI-0054  

 
 
Betreff: Überprüfung der Bezirksverordneten zur Feststellung einer hauptamtlichen/ inoffiziellen Tätigkeit für das MfS/AfNS
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
13.12.2006 
3. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin zurückgezogen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
Antrag Bündnis 90/Die Grünen 13.12.2006

1
  1. Die Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin bildet ein Vertrauensgremium, welches aus jeweils einem Mitglied jeder Fraktion und Gruppe besteht und gemeinsam mit dem Vorsteher die Überprüfung der Bezirksverordneten hinsichtlich einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für das MfS/AfNS organisiert.
  2. Dabei wird wie folgt verfahren: Der Vorsteher der BW reicht kurzfristig die Überprüfungsanträge bei der Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes ein.
  3. Nach Eintreffen des Rücklaufs von der Behörde der Bundesbeauftragten nimmt das Vertrauensgremium die Ergebnisse in vertraulicher Beratung zur Kenntnis. Parallel werden die Bezirksverordneten, für die Ergebnisse eingegangen sind, informiert und bei Bedarf angehört. Spätestens 1 Monat nach Eingang der Ergebnisse werden in nichtöffentlicher Sitzung der BW die Bezirksverordneten, bei denen eine Tätigkeit für das MfS/AfNS zu konstatieren ist, genannt Diese Bezirksverordneten, sowie die jeweiligen Fraktionen, erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme.
  4. Das weitere Verfahren ist den Fraktionen überlassen.
  5. Bei Nachrückern wird zum Zeitpunkt ihrer Bestätigung als Bezirksverordnete entsprechend verfahren.

 

Bis heute sind viele Fragen zum Funktionieren des DDR-Systems nicht geklärt

Bis heute sind viele Fragen zum Funktionieren des DDR-Systems nicht geklärt. Insbesondere die Tätigkeit des MfS als staatstragendes Element im Auftrag der SED bedarf weiterer Betrachtung und Diskussion.

Die BVV Pankow von Berlin hat in der letzten Wahlperiode sowie zuvor in den ehemaligen Teilbezirken als einen Aspekt des Umgangs mit dem Erbe der SED stets die Überprüfung der Bezirksverordneten angesehen Dahinter stand in der Regel auch die Frage ob als Bezirksverordneter jetzt tätig sein soll wer geheimdienstlich zum Schaden seiner Mitmenschen gewirkt hat.

 

 
 

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