Kleine Anfrage - KA-0661/VII  

 
 
Nummer:KA-0661/VIIEingang:01.10.2014
Eingereicht durch:Fabricius, Catrin
Weitergabe:01.10.2014
Fraktion:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFälligkeit:15.10.2014
Antwort von:BezirksamtBeantwortet:15.10.2014
Parlament:Bezirksverordnetenversammlung Pankow von BerlinErledigt:15.10.2014
 
Betreff:In Flüchtlingsunterkünften Pankows beschäftigte Sozialarbeiter_innen und Sicherheitspersonal – Polizeiliches Führungszeugnis
Anlagen:
KA-0661/VII Eingang
KA-0661/VII Beantwortung
   

Kleine Anfragen Eingangstext

1.     Müssen die in Flüchtlingsunterkünften Pankows beschäftigten Sozialarbeiter_innen sowie das Sicherheitspersonal ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen? In welcher Regelmäßigkeit muss die Vorlage der Auszüge aus dem Bundeszentralregister erfolgen?

2.     Müssen die in Flüchtlingsunterkünften Pankows beschäftigten Sozialarbeiter_innen sowie das Sicherheitspersonal eine aktuelle polizeiliche Auskunft (über Informationen im polizeilichen Informationssystem) vorlegen? Wenn ja, in welcher Regelmäßigkeit? Wenn nein, warum nicht?

3.     Wird o.a. vom Bezirksamt Pankow (BA) kontrolliert und beaufsichtigt? Wenn ja, von welcher Instanz des BA und in welcher Regelmäßigkeit?

 

 
 

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