Drucksache - 0095/XX
Das Bezirksamt hatte bereits in der Beantwortung der schriftlichen Anfrage Drucksache Nr. XX-013 auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Wirkung der in der Kurpromenade am 04.01.2017 aufgestellten provisorischen Mittelinsel im Hinblick auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit zu evaluieren.
Dies ergibt sich aus der grundsätzlichen Verkehrssicherungspflicht des Straßen- und Grünflächenamtes nach dem Berliner Straßengesetz, welche auch nicht durch Anregungen, Ersuchen oder Empfehlungen der Bezirksverordnetenversammlung nach § 12 Bezirksverwaltungsgesetz aufgehoben werden kann.
Das Bezirksamt wird daher nach einer einjährigen Erprobungsphase in enger Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde und den zuständigen Stellen beim Polizeipräsidenten (Unfalllage) über den Einsatz weiterer derartiger Mittelinseln befinden.
Zudem stünden im laufenden Haushaltsjahr keine entsprechenden Mittel zur Verfügung.
Berlin-Spandau, den 04.10.2017 Das Bezirksamt
Kleebank Bewig Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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