Auszug - Wahlrecht für Obdachlose sicherstellen
Das Bezirksamt wird beauftragt, ein Flugblatt in leichter Sprache in Auftrag zu geben, auf dem erklärt ist, wie Personen ohne festen Wohnsitz von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können (u.a. frühzeitiger Eintrag ins Wahlregister) und welches u.a. beim Bürgeramt, dem Jobcenter, Obdachlosenunterkünften und dem Grundsicherungsamt ausgelegt wird. Die Informationen sind zudem auf der Webseite des Bezirksamts öffentlich zu machen, z.B. unter der Rubrik "A-Z Themenliste" als Eintrag "Wahlrecht für Obdachlose".
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Bezirksamt Spandau
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