Auszug - Einführung von Dokumentenprüfgeräten (Antrag der Fraktion der AfD vom 14.02.2017) - überwiesen in der 05. BVV der XX. WP am 01.03.2017 zur Mitberatung für den Ausschuss für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragt  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 10
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 16.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0084/XX Einführung von Dokumentenprüfgeräten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDHaushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte
Verfasser:Haß 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Steinborn begründet kurz den Antrag der Fraktion der AfD.

 

BezStR Machulik führt aus, das Bezirksamt hat bereits vor längerer Zeit Dokumentenprüfgeräte, nicht nur für die Spandauer Bürgerämter sondern auch für das Gewerbeamt und das Standesamt, bestellt. Es wäre Ärgerlich, diese Bestellung aufgrund eines Antrages aus der BVV rückgängig machen zu müssen.

Es ist nicht so, wie es in der Begründung zum Antrag heißt, dass in Berlin ein Dokumentenprüfgerät funktionierender Weise in Einsatz kommt.

In Neukölln gibt es ein Pilotprojekt. Die Geräte aus Neukölln werden definitiv nicht in Berlin zum Einsatz kommen.

Wie bereits berichtet, ist eine europaweite Ausschreibung zur Beschaffung der Geräte erfolgt. Diese ist mit dem 20.02.2017 im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht worden.

Mitte März 2017 wird eine Auftaktveranstaltung stattfinden, in der das Konzept zum Umgang und zu den Voraussetzungen für die Anwendung der Dokumentenprüfgeräte vorgestellt wird.

Spandau war hier federführend und ist der einzige Bezirk gewesen, der sich konzeptionell bei der Arbeit für die Einführung von Dokumentenprüfgeräten ernsthaft eingesetzt hat. Dementsprechend ist dem Bezirk Spandau auch daran gelegen, dass ein so genanntes Deeskalationskonzept seitens des LKA erstellt wurde, welches jetzt vorliegt.

Die finanziellen Mittel für die Geräte sind noch nicht bereitgestellt, da die Kosten bisher nicht bekannt sind.

Zudem ist nicht nur ein Konzept zur Deeskalation erforderlich, sondern auch zur diskriminierungsfreien Überprüfung.

Im Rahmen des Pilotprojektes wurden die Überprüfungen der Dokumente nur stichprobenartig durchgeführt, nicht dauerhaft. Dies war auch technisch nicht anders möglich.

 

Bezugnehmend auf die Informationen des Stadtrates schlägt Bezv. Theis im Namen der Fraktion der CDU vor, den Antrag durch Streichung der Worte "in den Spandauer Bürgerämtern" zu ändern.

 

In Beantwortung der Nachfrage des Bezv. Korus teilt BezStR Machulik mit, dass voraussichtlich noch in diesem Jahr die Inbetriebnahme der Dokumentenprüfgeräte erfolgen soll.

 

Für die Fraktion der SPD regt Bezv. Bittroff an, wenn die Fraktion der AfD ihren Antrag nicht zurückziehen möchte, diesen als erledigt anzusehen, da die notwendigen Schritte zur Umsetzung des Antrages bereits eingeleitet wurden.

 

 

Auf Antrag der Fraktion der AfD wird die Sitzung von 19:33 bis 19:36 Uhr unterbrochen.

 

 

Bezv. Korus beantragt im Namen der Fraktion der AfD die Vertagung dieses Tagesordnungspunktes.

 

Die Mitglieder des Ausschusses kommen bei 5 Gegenstimmen (3 Bezv. der Fraktion der CDU, 1 Bezv. der Linksfraktion, 1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU) und 1 Enthaltung (Bezv. der Fraktion Bündnis'90/Die Grünen) überein, den Antrag zu vertagen.


 
 

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