Auszug - Sicheres Spandau - Straftaten durch Polizeipräsenz und Abschreckung bekämpfen (Antrag der Fraktion der AfD vom 14.02.2017) - überwiesen in der 05. BVV der XX. WP am 01.03.2017 zur Mitberatung für den Ausschuss für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte  

 
 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten
TOP: Ö 9
Gremium: Bürgerdienste und Ordnungsamtsangelegenheiten Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 16.03.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentlichen
Raum: Sitzungszimmer 202
Ort: Rathaus Spandau, 2. Etage
0082/XX Sicheres Spandau - Straftaten durch Polizeipräsenz und Abschreckung bekämpfen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Werner 
Drucksache-Art:AntragAntrag
 
Wortprotokoll

 

Bezv. Steinborn begründet den Antrag der Fraktion der AfD und bittet um Zustimmung.

 

Für die Fraktion Bündnis'90/Die Grünen spricht sich Bezv. Sonnenberg-Westeson gegen den Antrag aus. Er verweist auf die Diskussion in der BVV, in der die ablehnende Position seiner Fraktion zum Thema Videoüberwachung dargestellt wurde. Eine derartige Maßnahme wird für nicht zielführend gehalten.

 

Im Namen der Fraktion der SPD bringt Bezv. Kustin die ablehnende Haltung zu diesem Antrag zum Ausdruck. Der Antrag wird für zu unkonkret gehalten, da die Angabe "kriminalitätsbelastete Orte" nicht definiert ist. In Bezug auf die Videoüberwachung schließt sie sich ihrem Vorredner an.

 

Der Seniorenvertreter, Herr Winkler, regt an, als Politiker an die Personen heranzutreten, die die Verantwortung dafür tragen, dass z. B. die Polizei zu wenig Personal hat.

 

Bezv. Theis schlägt für die Fraktion der CDU folgenden Änderungsantrag vor:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, die Polizeipräsenz sowie die Videoüberwachung im öffentlichen Raum an kriminalitätsbelasteten Orten sowie an Plätzen mit besonders hohem Passantenaufkommen auszuweiten.

 

Bezugnehmend auf den Redebeitrag der Bezv. Kustin erläutert Bezv. Steinborn, dass die kriminalitätsbelasteten Orte nicht näher benannt werden können, da diese nur der Polizei bekannt sind bzw. von ihr festgestellt werden können.

 

BezStR Machulik führt aus, es liegen keine Statistiken der BVG vor, die ein Nachlassen von Straftaten aufgrund von Videoüberwachungen belegen. Bei größeren, schwerwiegenden Straftaten ist jedoch deutlich geworden, dass sich die Aufklärungsrate erhöht hat.

Im Quartalsgespräch vertrat die Polizei den Standpunkt, dass eine Videoüberwachung als Prävention nicht ausreichend ist.

 

Für die Fraktion der FDP stellt Bezv. Beckmann fest, dass die Fraktion den Antrag ablehnen wird.

 

In der weiteren umfangreichen Debatte, an der sich BezStR Machulik, die Bezirksverordneten Kustin, Werner, Schulz, Steinborn, Beckmann und Korus sowie Bgd. Eichentopf beteiligen, bittet Bezv. Bittroff darum, wieder zu einer sachlichen Debatte zurückzukehren. Es werden wiederholt die gegensätzlichen Argumente ausgetauscht.

 

Die Diskussion wird aufgrund eines Geschäftsordnungsantrages der Fraktion der CDU "Schluss der Debatte" beendet.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion der CDU wird gem. dem Hinweis des BezStR Machulik um die Worte "bzw. einzuführen" ergänzt.

 

Der Vorsitzende verliest den Änderungsantrag der Fraktion der CDU und lässt darüber abstimmen.

 

Die Abstimmung ergibt:

 

für:              7 Stimmen              (3 Bezv. der Fraktion der CDU,

                            2 Bezv. der Fraktion der AfD,

                            1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der CDU,

                            1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der AfD)

 

gegen:              7 Stimmen              (3 Bezv. der Fraktion der SPD,

                            1 Bezv. der Fraktion Bündnis'90/Die Grünen,

                            1 Bezv. der Fraktion der FDP,

                            1 Bezv. der Linksfraktion,

                            1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD

 

Enthaltung:              1 Stimme              (Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD)

 

Somit wird der Änderungsantrag der Fraktion der CDU abgelehnt.

 

 

Das Ergebnis der Abstimmung des Ursprungsantrages der Fraktion der AfD lautet:

 

für:              3 Stimmen              (2 Bezv. der Fraktion der AfD,

                            1 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der AfD)

 

gegen:              8 Stimmen              (3 Bezv. der Fraktion der SPD,

                            1 Bezv. der Fraktion Bündnis'90/Die Grünen,

                            1 Bezv. der Fraktion der FDP,

                            1 Bezv. der Linksfraktion,

                            2 Bgd. auf Vorschlag der Fraktion der SPD)

 

Enthaltungen:              keine

 

Die Vertreter der Fraktion der CDU (3 Bezv., 1 Bgd.) haben sich an der Abstimmung nicht beteiligt.

 

Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wird dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Rechnungsprüfung und Beauftragte empfohlen, den Antrag der Fraktion der AfD abzulehnen.


 
 

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