Allgemeine Informationen Friedhöfe

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Änderung der Sprechzeiten

Aufgrund der prekären Personalsituation in der Friedhofsverwaltung kann zurzeit leider keine persönliche Sprechstunde angeboten werden.

Telefonische Sprechzeiten sowie telefonische Anmeldungen von Bestattungen werden montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr angeboten.

Wir danken für Ihr Verständnis!

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der Friedhöfe

April bis September: 7.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Oktober bis März: 7.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Außerhalb dieser Öffnungszeiten sind die Friedhöfe verschlossen und der Aufenthalt ist nicht gestattet.

Hebelpumpe

Wasser

Das Wasser ist generell in der Zeit vom 31. Oktober bis zum 31. März abgestellt!

Steinfigur Jesus auf Friedhof

Informationen vor der Beerdigung

Hier erhalten Hinterbliebende nützliche Informationen vor einer Beerdigung über Beratungsangebote der Friedhofsverwaltung, Rechte und Pflichten als Nutzungsberechtigte/r, die Entscheidung über die geeignete Grabart, die Grabpflege usw. Informationen vor der Beerdigung

Verkehrszeichen Gefahrstelle mit daruntergehängten Schild mit der Aufschrift Fahrverbot

Kraftfahrzeuge

Privaten PKW ist das Befahren des Geländes untersagt.
Gewerbliche Fahrzeuge dürfen nur mit einer kostenpflichtigen Erlaubnis der Friedhofsverwaltung das Gelände befahren.
Gewerbetreibende dürfen das Gelände des Friedhofs In den Kisseln montags bis donnerstags von 07.00 Uhr bis 15.00 Uhr und freitags von 07.00 Uhr bis 14.00 Uhr befahren. Der Landschaftsfriedhof Gatow und der Friedhof Staaken dürfen freitags nur bis 12.00 Uhr befahren werden. Samstags, sonntags und an Feiertagen ist das Befahren des Geländes aller drei Friedhöfe untersagt. Zuwiderhandlungen können zum Entzug der Erlaubnis zum Befahren des Geländes führen.

Gewitter mit Blitzen über einer Stadt

Sturm

Ein Friedhof ist eine Grünanlage mit besonderer Zweckbestimmung. Das Betreten geschieht auf eigene Gefahr und ist insbesondere bei orkanartigen Stürmen zu Ihrer Sicherheit untersagt.

Winter 5

Schnee- und Eisglätte

Eine Beseitigung von Schnee- und Eisglätte erfolgt ausschließlich von montags bis freitags und nur auf Haupt- oder Beisetzungswegen.

Grabstein-Kopenhagen

Grabmäler

Jede Errichtung oder Veränderung von Grabmälern ist unter Nachweis des Nutzungsrechtes genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig. Die Verantwortung für die Standsicherheit seines Grabmals trägt der Nutzungsberechtigte der Grabstätte.

Steinengel mit Kreuz und Rosen Friedhof

Bestattungsmöglichkeiten

Ausschlaggebend für Art und Ausgestaltung einer Grabstätte ist zunächst die Art der Bestattung. Dabei wird grundsätzlich zwischen Erd- und Feuerbestattung unterschieden. Hier erhalten Sie Informationen über die auf den drei landeseigenen Friedhöfen in Spandau angebotenen Bestattungsarten. Bestattungsmöglichkeiten

Frau steht auf einer Beerdigung mit Rose in der Hand vor einem Sarg

Beisetzungszeiten

Alle Beerdigungen finden in Absprache mit der Friedhofsverwaltung statt. Hier erhalten Sie detaillierte Angaben zu den Beisetzungszeiten. Beisetzungszeiten

altes Abteilungsschild vor alter Grabstelle unscharfer Hintergrund

Friedhofsgebühren

Voraussetzung für die Nutzung einer Grabstätte ist der Erwerb des sogenannten Nutzungsrechtes. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechtes an einer Grabstätte können grundsätzlich Gebühren anfallen. Hier erhalten Sie weitere Informationen. Friedhofsgebühren

Feierhalle Ansicht im Winter Friedhof in den Kisseln

Feierhallenausstattung

Die Feierhallen auf den Friedhöfen sind unterschiedlich ausgestaltet. Hier erhalten Sie detaillierte Angaben zur Feierhallenausstattung. Feierhallenausstattung

Rechtliche Hinweise

Rechtsgrundlagen

Hier können Sie die offiziellen Verordnungen und Gesetze für die landeseigenen Friedhöfe Berlins herunterladen. Rechtsgrundlagen

Informationsbroschüre über die Friedhöfe in Spandau

Broschüren und Formulare

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Broschüren der Friedhofsverwaltung Spandau und können erforderliche Formulare herunterladen. Broschüren und Formulare

Plan der Ehrengrabstätten Friedhof in den Kisseln 06_2021

Ehrengrabstätten

Ehrengrabstätten sind Ausdruck der Ehrung Verstorbener durch das Land Berlin. Die Verstorbenen haben zu Lebzeiten hervorragende Leistungen mit engen Bezug zu Berlin erbracht oder sie haben sich durch ihr überragendes Lebenswerk um die Stadt verdient gemacht. Ehrengrabstätten

Ansicht eines Kriegsgrabes aus dem 2. Weltkrieg, Friedhof in den Kisseln

Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Das Gräbergesetz des Bundes (Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft vom 1. Juli 1965) verpflichtet die Länder, die auf ihrem Gebiet liegenden Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft festzustellen und einzurichten sowie zu pflegen und zu erhalten Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft