Kindschaftsrechtliche Hilfen

Kinderzeichnung - helfen!

Bitte beachten

Leider sind wir auf Grund von Personalausfällen und der damit verbundenen Mehrarbeit aktuell nicht in der Lage, Ihre Anliegen wie gewohnt zeitnah zu bearbeiten.

Für Beurkundungen von Vaterschaftsanerkennungen vor der Geburt des Kindes melden Sie sich mindestens 3 Monate vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.

Für Ihr Verständnis und Ihre Geduld bedanken wir uns im Voraus.

Die Regelungen zum Kindschaftsrecht sind im Bürgerlichen Gesetzbuch zusammengefasst und regeln die Beziehungen des Kindes zu seiner Familie. Hierzu gehören das Abstammungsrecht, das Sorge- und Umgangsrecht, das Namensrecht, das Adoptionsrecht, das Unterhaltsrecht und das damit zusammenhängende Recht des gerichtlichen Verfahrens.

Leistungen / Aufgaben:

  • Vormundschaften und Pflegschaften für minderjährige Kinder und Jugendliche
  • Beistandschaften zur Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen von Kindern und Jugendlichen
  • Beratung und Unterstützung in Kindschaftsrechtsangelegenheiten und bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • Beurkundungen in Kindschaftssachen und Unterhaltsangelegenheiten
  • Auskunft aus dem Sorgeregister

Alle Leistungen des Fachdienstes sind in der Regel gebührenfrei!

Sprechzeiten

Wir möchten uns Zeit für Sie nehmen. Um Ihre Anliegen persönlich zu klären oder Beurkundungen vorzunehmen zu lassen, melden Sie sich bitte bei uns.
Terminanfragen richten Sie bitte an die Mailadresse kindschaftsrecht@ba-spandau.berlin.de

Hinweise zu den Fachthemen

Ansprechpartner

Hier finden Sie den für Sie zuständigen Ansprechpartner

Fachgruppenleitung

Frau Köttnitz
Jug 4200

Verkehrsanbindungen