Vormundschaften und Pflegschaften
Was heißt das?
Durch Entscheidung des Familiengerichts wird das Jugendamt zum Vormund oder – sofern nur Teilbereiche der elterliche Sorge betroffen sind – Pfleger für Kinder und Jugendliche bestellt, deren Eltern aus verschiedenen Gründen kurz- oder langfristig nicht in der Lage sind, die elterliche Sorge wahrzunehmen.
Die Vormünder/Pfleger erarbeiten individuell für und mit dem Kind bzw. Jugendlichen sowie den weiteren Beteiligten (z.B. Eltern, Regionaler Sozialer Dienst, Pflegekinderdienst) problembezogene Lösungen und langfristige Lebensperspektiven. Die Begleitung durch den Vormund oder Pfleger erfolgt bis zur Volljährigkeit des Minderjährigen bzw. bis zur Aufhebung der Vormundschaft oder Pflegschaft durch einen Beschluss des Familiengerichts.
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Jugend und Gesundheit, Jugendamt – Kindschaftsrechtliche Hilfen
Fachgruppenleitung
Frau Köttnitz
Jug 4200
- Tel.: (030) 90279 2077
- Fax: (030) 90279 2955
- E-Mail Mail an Kindschaftsrecht