Vaterschaftsanerkennung
Was heißt das?
Für ein Kind, dessen Eltern bei seiner Geburt miteinander verheiratet sind, steht kraft Gesetzes fest, wer sein Vater ist, nämlich der Ehemann der Mutter.
Für ein Kind, dessen Mutter zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet ist, ist es erst erforderlich, dass ein Mann die Vaterschaft zu dem Kind anerkennt und die Mutter der Vaterschaftsanerkennung dieses Mannes zustimmt.
Ist ein Elternteil noch minderjährig, bedürfen dessen Erklärung noch der Zustimmung seiner gesetzlichen Vertreter. Bei Minderjährigkeit der Mutter bedarf es ferner der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Kindes.
Die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmung können auch schon vor der Geburt des Kindes sowie getrennt voneinander erfolgen.
Was muss ich beachten?
Vaterschaftsanerkennungen sowie Zustimmungen zur Vaterschaftsanerkennung werden im Rahmen einer öffentlichen Beurkundung durch die Standesbeamten, Notare oder die Urkundspersonen des Jugendamtes aufgenommen.
Jedes Jugendamt kann unabhängig vom Wohnort der Beteiligten die Beurkundung vornehmen.
In Berlin gilt: Das Jugendamt nimmt die Beurkundung vor, in dessen Zuständigkeitsbereich mindestens ein Elternteil seinen Wohnsitz hat.
In der Regel ist die Beurkundung beim Jugendamt kostenlos.
Wenn ein Elternteil nicht oder nur eingeschränkt der deutschen Sprache mächtig ist, wird es erforderlich sein, dass eine nicht mit den Eltern verwandte oder verschwägerte Person die Eltern begleitet, um die Beurkundungsverhandlung zu übersetzen. Diese Person muss sich gegenüber der Urkundsperson ausweisen können.
Ist ein Elternteil ausländischer Staatsangehöriger, bitten wir in jedem Fall im Vorfeld der gewünschten Beurkundung Kontakt aufzunehmen.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Geburtsurkunde des Kindes; bei Beurkundung vor der Geburt des Kindes: Mutterpass
- gültige Personaldokumente (Personalausweis, Pass oder Reisepass) aller Beteiligten
- für den Vater des Kindes: Geburtsurkunde im Original oder in Kopie
Wo kann mir weitergeholfen werden?
Abt. Jugend und Gesundheit, Jugendamt – Kindschaftsrechtliche Hilfen
Fachgruppenleitung
Fr. Köttnitz
Jug 4200
- Tel.: (030) 90279 2077
- Fax: (030) 90279 2955
- E-Mail an kindschaftsrecht