Kindschaftsrechtsangelegenheiten - Beratung und Unterstützung in Kindschaftsrechtsangelegenheiten und von Unterhaltsansprüchen

Was heißt das?

Das Jugendamt berät und unterstützt
  • werdende Mütter vor der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht verheiratet sind, in Angelegenheiten von der Vaterschaftsfeststellung bis zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • den betreuenden Elternteil bzw. den gesetzlichen Vertreter des Kindes / Jugendlichen in Fragen zur Ausübung der Personensorge und in Unterhaltsangelegenheiten
  • junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten

Eine Beratung und Unterstützung von Unterhaltspflichtigen ist ausschließlich Rechtsanwälten bzw. freien Trägern vorbehalten.

Was muss ich beachten?

Die Beratung und Unterstützung ist kostenfrei.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis
  • evtl. bestehende Unterhaltstitel in der vollstreckbaren Ausfertigung

Wo kann mir weitergeholfen werden?

Abt. Jugend und Gesundheit, Jugendamt – Kindschaftsrechtliche Hilfen

Fachgruppenleitung

Frau Köttnitz
Jug 4200