Tagesordnung - 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten  

 
 
Bezeichnung: 19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
Datum: Mo, 20.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Raum 339, CDU-Fraktionszimmer Rathaus Reinickendorf (Altbau)
Ort: Eichborndamm 215, 13437 Berlin
Anlagen:
Informationen von Herrn BzStR Maack vom 01.07.2018
Stellunganhme Abgeordnetenhaus zum illegalen Welpenhandel

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1  
Mitteilungen und Festsetzung der Tagesordnung      
Ö 2  
Genehmigung der Niederschrift der 16.Sitzung vom 27.02.2018 sowie der 18. Sitzung vom 16.04.2018      
Ö 3  
Wahl einer stellv. Schriftführerin/eines stellv. Schriftführers      
Ö 4     Beratung von Drucksachen      
Ö 4.1  
Tegeler Hafenfest maritim, fröhlich und anwohnergerecht  
0629/XX  
Ö 4.2  
Illegalen Welpenhandel in Reinickendorf bekämpfen III  
0820/XX  
Ö 4.3  
Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
0906/XX  
Ö 4.4  
Ausreisepflichtige Personen konsequent abschieben
0954/XX  
Ö 4.5  
Transparente und verantwortliche Wahlverfahren für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger  
0956/XX  
Ö 4.6  
Parken im Frohnauer Zentrum 3 - Einhaltung der Parkregeln konsequent kontrollieren  
0970/XX  
Ö 4.7  
Frohnauer Pendelverkehr gestalten I  
0974/XX  
Ö 4.8  
Parken im Frohnauer Zentrum 5 - Innenring des Ludolfingerplatzes in Parkzone einbeziehen  
0999/XX  
Ö 4.9  
Kopftuchverbot für Berliner Schülerinnen  
1031/XX  
Ö 4.10  
Instandsetzung des Sportplatzes in der Invalidensiedlung  
1042/XX  
Ö 4.11  
Außenstellen der Polizei in Reinickendorf  
1048/XX  
Ö 4.12  
Kostenlose Sperrmüllabholung  
1058/XX  
Ö 4.13  
Beflaggung öffentlicher Plätze  
1062/XX  
Ö 4.14  
Brandbekämpfung und Lebensrettung in Reinickendorf  
1206/XX  
Ö 4.15  
Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen  
1223/XX  
    VORLAGE
    ALLRIS net Ratsinformation

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

   
    04.07.2018 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 13.17 - überwiesen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Überweisung an den Hauptausschuss (Federführung) sowie an den Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten (Mitberatung)

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    20.08.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 4.15 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Vertagung

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    17.09.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 3.12 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

   
    19.09.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 4.5 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

 

   
    19.11.2018 - Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten
    Ö 3.3 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

in folgender geänderter Fassung:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (4 CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    03.12.2018 - Hauptausschuss
    Ö 3.2 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

in folgender geänderter Fassung

 

mit geänderter Überschrift: „Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht beim Jobcenter hinweisen“:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

anzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 13 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke)   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    09.01.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 10.8 - mit Änderungen in der BVV beschlossen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

in folgender geänderter Fassung

 

mit geänderter Überschrift: „Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht beim Jobcenter hinweisen“:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen beim Reinickendorfer Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand (Person des Vertrauens) erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

Gemäß Konsensliste Annahme

 

 

Ö 4.16  
Illegal entsorgten Bauschutt zügiger entfernen  
1236/XX  
Ö 5     Besprechungspunkte      
Ö 5.1     Beantragt auf Wunsch der Fraktion SPD Hafenfest 2018      
Ö 5.2     Beantragt auf Wunsch der Fraktion CDU Ausweisautomaten in den Bürgerämtern      
Ö 5.3     Beantragt auf Wunsch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Schramberger Straße      
Ö 5.4     Beantragt auf Wunsch der Fraktion SPD Bericht des Bezirksamtes zu den Erfolgen der Schwerpunktsetzung des Ordnungsamtes in der Überwachung der Trödelmärkte in Reinickendorf Ost (siehe hierzu auch Anlage: Bericht von Herrn BzStR Maack vom 01.07.2018)      
Ö 6  
Bericht aus dem Bezirksamt      
Ö 7  
Verschiedenes      
                 
 
 

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