Auszug - Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
Der Ausschuss diskutiert über die Anforderungen an eine Shisha-Bar in Abhängigkeit von einer Genehmigungspflicht als Gaststätte und bittet Herrn Maack bis zum nächsten Ausschuss mitzuteilen, wie viele Shisha-Bars in Reinickendorf eine Gaststättenerlaubnis haben und welche nicht.
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Beschlussvorschlag:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden; in diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen für die Be- und Entlüftung der Gaststätte, für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte, für den Brandschutz der Gaststätte, für die Reinigung- und Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke, für die Fläche der Gaststätte an sich enthalten.
Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.
Der BVV ist bis zum 01.09.2018 zu berichten. Vertagung Abstimmungsergebnis:
dafür: 14 (CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke) dagegen: 0 Enthaltung: 0 |
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