Drucksache - 0906/XX  

 
 
Betreff: Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Wiedenhaupt, Rolf / Meckes, Klaus-Dieter - AfD-Fraktion 
Drucksache-Art: Empfehlung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
14.03.2018 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Gesundheit und Soziales Mitberatung
10.04.2018 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vertagt   
08.05.2018 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung Mitberatung
02.05.2018 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung vertagt   
06.06.2018 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Ausbildung mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten Federführung
20.08.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
17.09.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
10.10.2018 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
14.11.2018 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
12.12.2018 
26. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
09.01.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

ALLRIS net Ratsinformation

Sachverhalt:

 

Es gibt zunehmend Berichte über Kohlenmonoxid-Vergiftungen von Shisha-Bar-Besuchern. Laut Pressemitteilung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg, Nr.010 vom 17.01.2018, ergeben sich Gesundheitsgefährdungen durch lebensgefährliche Kohlenmonoxid-Werte und Verstöße gegen den Brandschutz sowie gegen Zollbestimmungen und den Jugendschutz. Zudem berichtet die Berliner Morgenpost am 07.01.2018 über einen Vorfall in Bremerhaven. 16 Personen waren nach dem Aufenthalt in einer Shisha-Bar mit dem Verdacht aud eine CO-Vergiftung ins Krankenhaus eingeliefert worden. Die Shisha-Bar musste komplett geräumt werden. Die Rettungskräfte stellten daraufhin fest, dass die zulässigen CO-Grenzwerte überschritten worden waren.

CO-Vergiftungen stellen eine äußerst ernst zu nehmende Gesundheitsbeeinträchtigung dar, die Kopfschmerzen, Ermüdung, Schwindel, Übelkeit bis zur tödlichen Vergiftung reichen. Atmet der Mensch Luft mit einen erhöhten Kohlenmonoxidkonzentration ein, bindet sich das CO direkt an die roten Blutkörperchen und blockiert damit die Sauerstoff-Aufnahme. Infolgedessen kommt es schnell zu einem Sauerstoffmangel und dem damit verbundenen Gesundheitsgefährdungen.

Ein weitere Gesundheitsrisiko besteht in der Übertragung von Infektionskrankheiten durch die Benutzung unzureichender desinfizierter Shisha-Pfeifen. Entsprechende Berichte liegen vor.

 


 

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Beschlussvorschlag:


Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Berliner Senats dafür einzusetzen, dass Shisha-Bars zu genehmigungspflichtigen Gaststättenbetrieben erklärt werden; in diesem Zusammenhang müssen Regelungen geschaffen werden, die verpflichtende Anforderungen

        für die Be- und Entlüftung der Gaststätte,

        für die Installationspflicht von Kohlenmonoxid-Messgeräten in der Gaststätte,

        für den Brandschutz der Gaststätte,

        für die Reinigung- und Desinfektion der Shisha-Wasserpfeifen, der Schläuche und der Mundstücke,

        für die Fläche der Gaststätte an sich enthalten.

 

Hierbei müssen der allgemeine Arbeitsschutz der Angestellten, der Gesundheitsschutz der Shisha-Bar-Besucher und vor allem der Jugendschutz im Vordergrund stehen.

 

Der BVV ist bis zum 01.09.2018 zu berichten.
 

ALLRIS net Ratsinformation


 

Stammbaum:
0906/XX   Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen   BVV-Büro   Empfehlung
0906/XX-01   Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage z. Kenntnisnahme/Zwischenbericht
0906/XX-02   Shisha-Bars als genehmigungspflichtige Gaststättenbetriebe ausweisen   Bezirksamt - Abt. Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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