Drucksache - 1223/XX
Sachverhalt: Im Rahmen der Einladung zu Gesprächsterminen insbesondere beim Jobcenter wird korrekterweise auf die Rechtsfolgen bei einem Versäumnis hingewiesen. Gleichzeitig sollte im Sinne von Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit ebenfalls auf das bestehende Beistandsrecht hingewiesen werden. Es gibt Bürgerinnen und Bürger, die im Umgang mit Ämtern und Behörden unsicher sind oder bei denen es sprachliche Barrieren gibt und für die die Begleitung durch einen Beistand eine Erleichterung darstellt. Beschlussvorschlag: Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. Anlagen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnete | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
Kontakt
Bezirksamt Reinickendorf
BVV-Büro
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Reinickendorf
- 221
- 322
- N8
- X33
- 220
-
Pannwitzstraße
- 221
-
U Rathaus Reinickendorf
Eingang: Antonyplatz 1
- Tel.: (030) 90294-2033
- Tel.: (030) 90294-2034
- Tel.: (030) 90294-2035
- Tel.: (030) 90294-6389
- Fax: (030) 90294-2217
- E-Mail an das Büro der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf