Drucksache - 1223/XX  

 
 
Betreff: Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BVV-Büro 
Verfasser:Fraktion Die Linke - Lederle, Felix 
Drucksache-Art: Empfehlung per Dringlichkeit
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beratung
04.07.2018 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten Mitberatung
20.08.2018 
19. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
17.09.2018 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
19.09.2018 
21. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten vertagt   
19.11.2018 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Ordnungs- und Verwaltungsangelegenheiten mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Federführung
03.12.2018 
26. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
09.01.2019 
27. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

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Sachverhalt:
 

Im Rahmen der Einladung zu Gesprächsterminen insbesondere beim Jobcenter wird korrekterweise auf die Rechtsfolgen bei einem Versäumnis hingewiesen. Gleichzeitig sollte im Sinne von Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit ebenfalls auf das bestehende Beistandsrecht hingewiesen werden. Es gibt Bürgerinnen und Bürger, die im Umgang mit Ämtern und Behörden unsicher sind oder bei denen es sprachliche Barrieren gibt und für die die Begleitung durch einen Beistand eine Erleichterung darstellt.

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Beschlussvorschlag:
 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, dass in jeder Einladung zu persönlichen Gesprächsterminen bei Reinickendorfer Behörden, Ämtern und insbesondere dem Jobcenter explizit darauf hingewiesen wird, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Beistandsrecht gem. SGB X Paragraph 13 Abs. 4 besitzen. Demnach kann ein Betroffener zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

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Anlagen:
 

Stammbaum:
1223/XX   Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen   BVV-Büro   Empfehlung per Dringlichkeit
1223/XX-01   Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen   Bezirksamt - Abt. Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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