In der Zeit vom 01.07.2021 bis zum 31.08.2021 (verlängert bis 30. September 2021) können Projektideen zur kiezorientierten Gewalt- und Kriminalitätsprävention für das Förderjahr 2022 bei der Geschäftsstelle des Präventionsrats Pankow eingereicht werden.
Die Landeskommission Berlin gegen Gewalt hat sich zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit den Verantwortlichen der Bezirke frühzeitig auf gesellschaftliche Konflikte zu reagieren und hierfür präventive Maßnahmen zu fördern.
Im kommenden Jahr sollen Projekte mit folgenden Schwerpunktthemen gefördert werden:
1) Straßensozialarbeit mit obdachlosen Menschen
Ziele der Projekte können dabei sein:
o niederschwellige Beratung obdachloser Menschen insbesondere Verweisberatung und Beratung zum Schutz vor Gewalt
2) Förderung des respektvollen Umgangs miteinander
Ziele der Projekte können dabei sein:
o Förderung von Antidiskriminierungsarbeit (z.B. Antirassismus, Antisemitismus, etc.)
o Förderung von Zivilcourage
o Stärkung von Kindern, Jugendlichen und/ oder Eltern im Umgang mit digitalen Medien (beispielsweise zur Bekämpfung von Hatespeech)
o Vermittlung bei Konflikten im öffentlichen Raum (z.B. Jugendliche vs. Anwohnende, Ordnungskräfte usw.)
3) Kinder- und Jugendschutz/ Kinder- und Jugendarbeit
Ziele der Projekte können dabei sein:
o Beratung beim Prozess der Erstellung von Kinderschutzkonzepten an Pankower Schulen
o Sensibilisierung von pädagogischem Personal zur Erkennung von Kindesmissbrauch und häuslicher Gewalt
o Suchtpräventive Maßnahmen (z.B. zu Alkohol und anderen Drogen, Medikamenten, Essstörungen, Medienkonsum, etc.)
o Sport & Bewegungsangebote in Gruppen zur Steigerung des Selbstwertgefühls von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
Mit der Förderung sollen vorrangig anerkannte gemeinnützige Einrichtungen, Vereine und Initiativen unterstützt werden. Es können auch Träger gefördert werden, die über eine hohe thematische und methodische Expertise in den jeweiligen Schwerpunkten sowie über die Zugänge zu entsprechenden Zielgruppen verfügen. Zu den Fördervoraussetzungen gehört zudem, dass interkulturelle, intergenerative, inklusive und Gender-Gesichtspunkte bei der Entwicklung, Organisation, Implementierung und Evaluierung von Entscheidungsprozessen, Beteiligungsformen und Maßnahmen einzubeziehen sind.
Für die Beantragung sind die Formatvorlagen (Projektskizze und Finanzierungsplan) zu verwenden. Diese sind weiter unten zu finden. Die Unterlagen müssen schriftlich bis spätestens zum 31.08.2021 (verlängert bis 30. September 2021) eingehen. Bei Fragen steht die Geschäftsstelle des Präventionsrates zur Verfügung.