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Inhaltsspalte
Fachbereich Grundstücksrechtsverkehr/Clusterung
Klärung von Grundstücksangelegenheiten insbesondere:
- Vorbereitung und Abschluss dinglicher Rechtsgeschäfte
- Verwaltung der Grundstücke des Finanzvermögens
- Clusterung (Kategorisierung) landeseigener Grundstücke
Sachgebiet 1 (Grundstücksrechtsverkehr)
- Prüfung von Ansprüchen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG)
- Klärung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit Grundstücksverkäufen nach dem sogenannten “Modrow-Gesetz”
- Bestellung von Erbbaurechten und Verwaltung von Erbbaurechtsverträgen
- Erwerb von Grundstücken (Kauf, kostenlose Übereignung, Aneignung gem § 928 BGB)
- Verkauf von Grundstücken nach Ermächtigung durch die Senatsverwaltung für Finanzen
- Aufsicht und Kontrolle der gesetzlichen Vertretung für private Grundstücke (§ 11 b Satz 1 und Satz 2 VermG, EGBGB)
- Begleitung von Entziehungs- und Enteignungsverfahren nach dem BauGB
- Wahrnehmung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach dem Naturschutzgesetz/Bundesnaturschutzgesetz, BGB
- Wahrnehmung der Rechte Berlins im Zusammenhang mit Zwangsversteigerungsverfahren
- Bearbeitung von Altrechten Berlins, Erteilung von Löschungsbewilligungen
- Bearbeitung von Grunddienstbarkeiten (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte), beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten und Baulasten
- Kommunalvermögen-Sicherung
Gruppenleiterin: Frau Steinicke, Tel.: 90295-8117, E-Mail
Sachgebiet 2
Bewirtschaftung des Finanzvermögens
- Verwaltung von Verträgen, die dem Schuldrechtsanpassungsgesetz unterliegen
- Klärung aller Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Clusterung von Grundstücken, Zusammenarbeit mit der BIM – Berliner Immobilienmangement GmbH
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Fachbereich Grundstücksrechts-
verkehr/Clusterung
Leiterin des Fachbereiches
Frau Benkenstein
- Tel.:
- (030) 90295-8111
- Fax:
- (030) 90295-8123