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Drucksache - VII-0599
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Schulwegsicherheit im Umfeld der Schulen verbessern |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 21. Sitzung am 05.03.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0599
„Das Bezirksamt wird ersucht, ein Pilotprojekt zur weiteren Verbesserung der Schulwegsicherheit an einer Pankower Schule mit folgender Zielstellung durchzuführen:
1. In dem angestrebten Pilotprojekt soll die Verkehrssituation im direkten Umfeld der ausgewählten Schule verbessert werden. Das Ziel soll sein, dass in der Nähe der Schule zukünftig keine Schülerinnen und Schüler mehr mit dem Auto gebracht bzw. abgeholt werden. Hierdurch sollen gerade die im nahen Umfeld der Schulen häufig entstehenden Verkehrsgefährdungen vermieden werden.
2. In der AG Schulwegsicherheit des Bezirksamtes soll in Absprache mit der beteilig ten Schule stattdessen im weiteren Umfeld ein geeigneter Bring- und Abholort festgelegt werden, der eine deutlich sicherere Situation einerseits für die Schülerinnen und Schüler als auch andererseits für weitere Personen gewährleistet.
3. Voraussetzung für die Teilnahme an dem Pilotprojekt ist der Beschluss der Schulkonferenz. Dabei wird bei den Eltern weiterhin darum geworben, dass die Kinder zu Fuß zur Schule gehen, damit sie die notwendige Bewegung erhalten und dabei lernen, sich im Stadtverkehr selbständig zu bewegen. Das Pilotprojekt zielt auf diejenigen Eltern ab, die trotz der Kampagne „zu Fuß zur Schule“ daran festhalten ihre Kinder mit dem Kfz zu bringen. Diejenigen Kinder sollen hierdurch auch einen Teil des Weges zu Fuß gehen. Gleichzeitig soll der Bring- und Abholverkehr von der Schule weg zu einem sichereren Ort verlagert werden.
4. Es soll geprüft werden, ob durch weitere Maßnahmen, wie z.B. die Unterstützung von Schülerlotsen, die Akzeptanz bei den Eltern verbessert werden kann.
5. Der BVV ist über die Erfahrungen in einer Vorlage zur Kenntnisnahme zu berichten.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Zur sicheren Querung der Conrad-Blenkle-Straße/Erich-Boltze-Straße soll ein Fußgängerüberweg (FGÜ) errichtet werden. Um die ca. 130 m lange Zuwegung zwischen der Conrad-Blenkle-Straße und dem Gymnasium am Europasportpark sicherer zu gestalten, soll die vorhandene Verkehrsfläche mittels Anlehnbügel für Fußgänger und KFZ-Verkehr getrennt werden. Im Frühjahr 2018 hat das Straßen- und Grünflächenamt sowohl die Straßenbauleistungen für den Fußgängerüberweg (FGÜ) als auch das Aufstellen von Anlehnbügeln in der privaten Verkehrsfläche ausgeschrieben. Im Zusammenhang mit den Straßenbauleistungen müssen zwei Regenabläufe versetzt und Sanierungsarbeiten an Einsteigeschächten vorgenommen werden. Erst Ende Januar 2019 haben die Berliner Wasserbetriebe ihre Planung abgeschlossen und ihre Bauleistungen ausgeschrieben. Nach Vorlage der verkehrsbehördlichen Anordnung kann der FGÜ gebaut werden. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Keine (Finanzierung aus Sonderprogramm des Landes Berlin)
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn | Vollrad Kuhn |
Legende
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