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Drucksache - VII-0380
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .06.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0380
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Überflüssige Prüfung von Unterschriften gescheiterter Volksbegehren beenden
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 13. Sitzung am 06.03.2013 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0380:
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass die gesetzlichen Regeln und Verwaltungsvorschriften für die Durchführung von Volksbegehren dahingehend geändert werden, dass bei nicht zustande gekommenen Volksbegehren die überflüssige Überprüfung von Unterschriften durch die Bürgerämter nicht mehr erfolgen muss."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Bezirksamt hat die Landeswahlleiterin, Fr. Dr. Michaelis-Merzbach, mit Schreiben vom 16.04.2013 ersucht, einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz AbstG) vom 11. Juni 1997 (GVBl. S. 304), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Juli 2010 (GVBl. S. 359), im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens auf den Weg zu bringen.
Mit Schreiben vom 10. Mai 2013 teilte Frau Michaelis-Merzbach mit, dass der Vorschlag des Bezirksamtes an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weitergeleitet wurde.
Es liegt nunmehr ein Antwortschreiben des Staatssekretärs der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Bernd Krömer, vom 30.05.2014 mit folgendem Inhalt vor:
"Die von Ihnen geschilderte und mir aus eigener Erfahrung bekannte Belastung der Bezirksämter durch die Gültigkeitsprüfung von Unterstützungsunterschriften für Volksinitiativen und Volksbegehren nehme ich sehr ernst.
Wie Sie wissen, ist eine Änderung des Abstimmungsgesetzes zur eindeutigeren Regelung der Anforderungen an die Gültigkeit von Unterstützungsunterschriften für Volksbegehren zurzeit in der politischen Diskussion. Diese Änderung wäre weitgehend technischer Natur; eine Einführung von Vorschriften, die einen Verzicht auf die Gültigkeitsprüfung von Unterstützungsunterschriften (und/oder eine 'Deckelung' dieser Prüfung) vorsähe, hätte hingegen wesentlich grundsätzlicheren Charakter und bedürfe einer breiten Diskussion.
Vor diesem Hintergrund halte ich es für richtig, die von der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin und Ihnen angeregte Änderung des Abstimmungsgesetzes in eine umfassendere Prüfung des Abstimmungsgesetzes auf Änderungsbedarf einzubeziehen. Insoweit bitte ich um Ihr Verständnis. Die weitere Überarbeitung des Abstimmungsgesetzes ist in meinem Haus bereits vorgemerkt."
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur Umwelt und Bürgerservice
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