Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VII-0312
Siehe Anlage
Vorlage zur Kenntnisnahme |
Schlussbericht |
Wohnungstausch ermöglichen, Mietpreisauftrieb begrenzen – |
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung der in der 14. Sitzung am 24.04.2013 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0312 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei in Pankow tätigen städtischen Wohnungsbaugesellschaften dafür einzusetzen und bei den bevorstehenden Verhandlungen zum Bündnis für Mieterschutz in die Vereinbarung aufzunehmen,
a) dass diese ihren Mieterinnen und Mietern die Möglichkeit eröffnen, ihre Wohnungen zu günstigen Bedingungen gegen kleinere gleichwertige Wohnungen in gleichwertiger Lage im Bestand der Gesellschaften zu tauschen, wobei die Grundmiete je Quadratmeter in der neuen, kleineren Wohnung für sie nicht höher sein soll, als die in der alten Wohnung;
b) dass diese ihren Mieterinnen und Mietern grundsätzlich die Möglichkeit des Wohnungstausches innerhalb ihrer Wohnungsbestände gewähren, wobei die Mieterinnen und Mieter wechselseitig in die bestehenden Verträge eintreten.“
und
In Erledigung der in der 32. Sitzung am 10.06.2015 angenommenen Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VII-0920 –
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften und deren Eigentümer, dem Land Berlin, dafür einzusetzen,
1. dass die Wohnungsbaugesellschaften lokal gestreut ein Wohnungsangebot für ältere Mieter anbieten, die ihre Wohnfläche verringern wollen
2. dass Mieter, die eine Wohnung gegen eine gleichwertige kleinere eintauschen, in der neuen Wohnung den gleichen Mietpreis je/qm zahlen wie in ihrer bisherigen
3. dass die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften die Kosten des Umzuges übernehmen und falls erbeten auch organisatorische und logistische Umzugshilfe leisten.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Das Land Berlin hat durch vertragliche Vereinbarung mit den jeweiligen Wohnungsunternehmen eine Wohnungstauschbörse eingerichtet, mit der Mieter ihre Wohnung gegen eine bedarfsgerechte andere Wohnung tauschen können. Im Rahmen dieses Tausches werden die Mieten der jeweiligen Wohnung nicht erhöht. Zur Organisation der Angebote und Nachfragen durch die jeweiligen Mieter bzw. Wohnungsunternehmen wurde am 10.09.2018 eine online-Plattform in Betrieb genommen. Die Plattform „inberlinwohnen.de“ können laut Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen rund 600.000 Mieterinnen und Mieter nutzen. Beteiligt an dem Tauschprojekt sind die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften Degewo, Gesobau, Gewobag, Howoge, Stadt und Land sowie WBM. Wir bitten damit, die vorgenannte Drucksache-Nr.: Vll-0312 und VII-0920 als erledigt zu betrachten. |
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
Von der Einrichtung einer berlinweiten Wohnungstauschbörse profitieren aufgrund der unterschiedlichen Lebenserwartung vor allem alleinstehende Seniorinnen. Bei den privaten Einzelhaushalten überwiegt bei weitem die Anzahl der alleinlebenden Frauen, deren Anteil bei ca. 70% liegt.
Vor allem für Familien mit Kindern, die im mittleren Einkommensbereich mit ihren Verdiensten liegen, erhöht sich damit die Chance eine bezahlbare Wohnung zu finden.
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Sören Benn
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