Aktueller Stand Flexibudget
Im Bezirk Pankow liegt der Schwerpunkt des Fachkonzepts Flexibudget auf innovative und prä-ventive Angebote im Bereich der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (n. § 16 SGB VIII). Den Adressat*innen wird ein unbürokratischer und kurzfristiger Zugang ermöglicht. Ohne ein vorgeschaltetes Bedarfsprüfungsverfahren durch den RSD und ohne Wartelisten stellt das Flexibudget vielseitige Angebote für Familien bereit. Dabei sollen immer unter Wahrung der individuellen Rechtsansprüche Synergien durch sozialräumliche Vernetzung geschaffen werden.
Im November 2020 konnten in Pankow 8 Angebote starten. Die einzelnen Projekte haben sich jeweils im Laufe des Jahres 2021 im KJHA vorgestellt.
Rückblickend betrachtet waren die größten Herausforderungen 2021:
Zum einen: Die Etablierung der niedrigschwelligen Angebote unter Pandemiebedingungen. Dies ist verhältnismäßig gut gelungen. So konnten beispielhaft viele Nutzenden erreicht werden.
Zum anderen: Die späte Planungssicherheit für 2022. Denn durch die späte Zusage zur Weiterfinanzierung des Flexibudgets seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie wurde eine langfristigere Planung erschwert. Das erste Schreiben vom Senat zur Weiterführung des Flexibudgets erreichte das Jugendamt erst am 17.12.21. Diese Situation belastete die Arbeit mit den Familien sowie die angestellten Fachkräfte.
Im Laufe des Jahres 2021 wurde ein gesamtstädtisch einheitliches Berichtswesen installiert. Es ist fester Bestandteil des Fachkonzepts und die Träger sind zur Mitwirkung an der Evaluation auch im Rahmen des Zuwendungsbescheides verpflichtet.
Im Rahmen der Evaluation werden die Daten gruppenbezogen erfasst, eine Erfassung von Nutzenden auf individueller Ebene erfolgt nicht.
Besonders hervorzuheben ist die integrierte Befragung der Nutzenden. Dabei erhalten die Nutzenden die Möglichkeit, die in Anspruch genommene Hilfe anonym über einen Online-Fragebogen zu bewerten. Der Abruf des Fragebogens erfolgt durch einen für die einmalige Bewertung generierten QR Code.
Folgendes berlinweites Zwischenfazit wurde von den Senatsverwaltungen (SenBJF und SenFin) beim
SFBB-Fachtag zum Flexibudget präsentiert: Die Auswertung der bisherigen Umsetzung des Flexibudgets zeigt, dass die ersten Schritte zur Erreichung folgender Ziele erfolgreich gemacht wurden:
- „Hilfezugang ohne Schranken“ ohne aufwändige Bedarfsprüfung
- Stärkung fallunspezifischer Arbeit und sozialräumlicher Beratungsstrukturen
- Ausbau und Vernetzung von Förder- und Präventionsangeboten für die definierte Ziel-gruppe sowie
- verstärkte Adressatenorientierung und Beteiligung der Betroffenen.
Auch in Pankow bewähren sich die Flexibudget-Angebote, aufgrund ihrer niedrigschwelligen, sozialpädagogischen Ausrichtung sowie der bei Bedarf zielgerichteten Weitervermittlung an relevante Stellen (Lotsenfunktion), als sinnvolle präventive Maßnahmen.
Aktuell kehrt nach der letzten Coronawelle langsam wieder Normalität in die Arbeit der Projekte ein. Die letzten Monate waren für die Träger teilweise schwierig. Zu nennen sind hier Themen wie Personalausfall, Erkrankungen der adressierten Familien, erschwerter Zugang zu Kooperations-Institutionen (Kinderarztpraxen, Kitas).
Dennoch steigt die Nachfrage der Familien wieder und zugleich treten vermehrt Kinderschutz relevante Fragestellungen in der Beratung auf.
Da nun direkter Austausch wieder einfacher möglich ist, wird die sozialräumliche Netzwerkar-beit noch weiter verstärkt (Vernetzung mit Familienzentren/ Stadtteilzentren, Jugendhilfe-Schule, Erziehungs- und Familienberatungsstellen etc.). Außerdem sollen die Zugänge noch niedrigschwelliger ausgestaltet werden.
Ausbildungspreis Pankow 2022
Seit dem 15. April 2022 können wieder Vorschläge für die Vergabe des „Ausbildungspreises Pankow 2022“ unterbreitet werden. Mit der zum 13. Mal ausgelobten Preisverleihung soll be-sonderes Engagement bezirklicher Unternehmen in der Berufsausbildung gewürdigt werden.
Nominiert werden können Ausbildungsbetriebe, die ihren Sitz oder einen Standort in Pankow haben an dem ausgebildet wird. Auszubildende können ihren Betrieb für den Preis vorschla-gen. Aber auch Pankower Unternehmerinnen und Unternehmer können sich selbst bewerben.
Der Ausbildungspreis wird in vier Kategorien, je nach Beschäftigtenzahl der Betriebe, vergeben. Die Auswahl der vier zu kürenden Betriebe trifft eine unabhängige Jury, die aus Vertreterinnen und Vertretern der IHK Berlin, des Jobcenters Berlin Pankow, der Agentur für Arbeit Berlin Nord, der Pankower Schulen, dem Regionaler Ausbildungsverbund Pankow, einer bzw. einem Auszubildenden sowie die Vertretung einer Firma, der bezirklichen Wirtschaftsförderung und des Jugendamtes besteht.
Neben den vielfältigen Veranstaltungen im Rahmen der Ausbildungsoffensive Pankow möchte der Bezirk mit der Auslobung des Ausbildungspreises besonders in diesen schwierigen Zeiten Betriebe motivieren, sich für die berufliche Zukunftssicherung Jugendlicher einzusetzen.
Die Preisverleihung findet durch den Bezirksbürgermeister und dem Bezirksstadtrat für Jugend und Familie im Rahmen der „Auftaktveranstaltung der Ausbildungsoffensive Pankow 2022/23“ am 08.09.2022 um 18:00 Uhr in der Kultureinrichtung „Die Wabe“ statt.
Anträge Jugendförderung und Familienförderung
Träger der freien Jugendhilfe können für Projekte der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung in Pankow ab sofort ihre Anträge auf Zuwendungen durch das Bezirksamt Pankow im Haushaltsjahr 2023 stellen. Die Unterlagen müssen bis 31. Mai 2022 bei der Abtei-lung Jugend und Familie, Fachdienst 1, Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin, eingegangen sein. Neben dem Antrag sind ein Finanzierungs- und Haushaltsplan, eine Jahresplanung, die Konzeption, der Stellenplan und der aktuelle Freistellungsbescheid des Finanzamtes sowie ggf. die Satzung und der Vereinsregisterauszug einzureichen. Weitere Informationen zur Allgemeinen Förderung von jungen Menschen und Familien auf der Website des Jugendamts Pankow: Allgemeine Förderung von jungen Menschen und Familien
Vor-Ort-Gespräch Kinderfreundliche Kommune
Am vergangenen Montag, den 02.05.22, lud die Sozialraumorientierte Planungskoordination die Fachämter zu einer Tagung zum Aktionsplan für die Kinderfreundliche Kommune ein. Bei dieser 6-stündigen Veranstaltung wurde der gesamte Prozess erläutert und die Ergebnisse der Verwaltungsbefragung vorgestellt. In zwei Arbeitsgruppen setzten sich die Teilnehmenden mit folgenden Themen auseinander:
- Kinderfreundliche Rahmenbedingungen und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
- Vorrang des Kindeswohls sowie Recht auf Information und Monitoring
Bei dieser Veranstaltung, an der ich teilgenommen hatte, entwickelten wir gemeinsam Projektideen für den Aktionsplan, der nun im Laufe dieses Jahres erarbeitet wird. Die Veranstaltung zeigte auch, dass der Erarbeitungsprozess dieses Aktionsplanes noch stärker in die Breite gehen muss: Es fehlten einzelne Ämter, die bei diesem Prozess unbedingt noch mit einbezogen werden müssen.
Das Jugendamt war mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vertreten, u.a. Fr. Krause und Hr. Anders.
Tariferhöhung TVL und Schließung der Tariflücke
Von Seiten der Träger wurde ich gefragt, warum es nicht möglich ist, in den Tarifmittelrechner Zulagen bzw. die Jahressonderzahlung einzugeben. Auf Nachfrage habe ich von der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales folgende Antwort erhalten:
„Der Tarifmittelrechner dient der näherungsweisen Ermittlung von Tarifmitteln und ist (noch) kein Rechner zur Prüfung des Besserstellungsverbotes. Bei einer Prüfung des Besserstellungs-verbotes müssen alle Vergütungsbestandteile, die über das “normale” Monatsentgelt hinausgehen, berücksichtigt werden. Das können individuelle Zulagen aber eben auch Jahresson-derzahlungen sein. Beachtenswert ist aber, dass dann eine Vergleichsberechnung absolut personenspezifisch ist, weil zwei Menschen, die die gleiche Arbeit machen, nicht unbedingt das gleiche Entgelt erhalten (aufgrund Familienstand, individuellen Zulagen wie Besitzstandwahrungen, etc.). Und dazu kommt noch, dass die weiteren Entgeltbestandteile neben dem monatlichen Tabellenentgelt (wie es für den TV-L in entsprechenden Tabellen je Entgeltgruppe und Erfahrungsstufe vorhanden ist) sehr stark von den jeweiligen Tarifverträgen der Träger oder den individuellen Arbeitsverträgen abweichen.
Das vorausgeschickt geht es beim Tarifmittelrechner um die (näherungsweise) Bestimmung des Tarifmittelanteils. Um das nicht für jeden Menschen individuell machen zu müssen, fokus-sieren wir mangels anderer regelmäßig vorhandener elektronisch verfügbarer und halbwegs einheitlicher Datengrundlagen sowohl bei Trägern als auch Bewilligungsstellen nur auf das Tabellenmonatsentgelt ohne Zulagen und ohne Jahressonderzahlung.
Das bedeutet aber nicht, dass Zulagen und Jahressonderzahlung nicht zuwendungsfähig sind (unter individueller Beachtung des Besserstellungsverbotes). Sondern nur, dass auf die Jahressonderzahlung selbst kein zusätzlicher Tarifmittelanteil “on top” automatisch mit dem Tarifmittelrechner ermittelt wird.“
Im Ergebnis heißt dies, dass über den Tarifmittelrechner die Schließung der Tariflücke entsprechend des Tabellenentgeltes und die Corona-Sonderzahlung geltend gemacht werden kann. Zulagen und die Jahressonderzahlung können wir als Bezirk nicht über diesem Weg geltend machen. Eine Entscheidung darüber steht aus und müsste daher für alle Zuwendungsbereiche im Bezirk getroffen werden. Ich nehme diese Frage mit in das Bezirksamt. Allerdings ist erst dann eine Entscheidung zu treffen, wenn der Landeshaushalt beschlossen und damit der Bezirkshaushalt freigegeben ist.
Nachtrag: Berücksichtigung der Tariferhöhung/Corona-Sonderzahlung im entgeltfinanzier-ten Bereich
In der Ausschusssitzung am 07.04.2022 wurde ich aus dem Ausschuss gebeten darüber zu in-formieren, wie im entgeltfinanzierten Bereich die Tariferhöhung des TVL bzw. die Corona-Sonderzahlung Berücksichtigung findet. Hierzu habe ich von der Senatsverwaltung für Finan-zen folgende Antwort erhalten:
„Im Bereich der HzE werden die Personal- und Sachkostensteigerungen im Kontext des Berliner Rahmenvertrags für Hilfen in Einrichtungen und durch Dienste der Kinder – und Jugendhilfe (BRV Jug) prospektiv verhandelt. Grundsätzlich findet eine Orientierung am TVL statt. Da die-ser aber in einer anderen zeitlichen Systematik verhandelt wird, als die Entgelte für den HzE-Bereich findet keine unmittelbare 1-zu-1 Übertragung wie z.B. beim Kostenblatt für die Kinder-tagesbetreuung statt.
Für das Jahr 2022 sind die Verhandlungen über die Erhöhungen (pauschale Entgeltfortschreibungen) bereits abgeschlossen. Die rahmenvertraglichen Verhandlungsergebnisse sehen hier wie folgt aus:
Entgeltbereich
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für das Jahr
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Personalkosten (Steigerungsrate / Anteil am Entgelt)
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Sachmittel (Steigerungsrate / Anteil am Entgelt)
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Fortschreibungsrate gesamt
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HzE – ambulant
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2022
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1,8% / 85%
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1,8% / 15%
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1,8%
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HzE – ambulant
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2023
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offen / 85%
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offen / 15%
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offen
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HzE – (teil)stationär
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2022
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1,8% / 85%
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1,8% / 15%
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1,8%
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HzE – (teil)stationär
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2023
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offen / 85%
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offen / 15%
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offen
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In Ergänzung zu diesem (einfachen) pauschalen Verfahren wird seit 2020/21 für den (teil)stationären Bereich ein erweitertes pauschales Verfahren angewendet. Träger der freien Jugendhilfe mit bindenden Flächen- bzw. Verbandstarifen können hierbei auf Antrag und mit entsprechendem Nachweis eine abweichende Fortschreibungsrate erhalten. Die Höhe der Personalkostenfortschreibung ergibt sich dabei aus dem jeweils angewendeten Tarif. Die entsprechende tarifliche Steigerung wird dann anstelle des für 2022 oben aufgeführten Wertes der Personalkosten-Steigerungsrate aufgenommen.
Die Corona-Sonderzahlung ist rechnerisch in der Steigerungsrate 1,8 % abgebildet.
Für das Jahr 2023 laufen die Verhandlungen noch.“
gez. Cornelius Bechtler