Aktion "Topf secret" von foodwatch - gut gemeint aber falsch adressiert

Pressemitteilung vom 07.02.2019

Aus gegebenem Anlass informiert das Bezirksamt Pankow über die aktuell laufende Aktion „Topf secret“ von foodwatch, in der sich Verbraucher per Einzelantrag an die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung wenden, um Auskünfte zu Lebensmittelbetrieben zu erlangen.
Der Bezirk Pankow hatte als erste Kommune in Deutschland auf der Grundlage des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) bereits 2009 ein Smiley-System zur Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung eingeführt. Zielsetzung war, sowohl die Interessen der Verbraucherschaft über die Kontrollergebnisse zu wahren, als auch Einzelanträge zu vermeiden, da diese mit hohem bürokratischen Aufwand verbunden sind. Während der Laufzeit des Pankower Smiley-Systems konnte insgesamt ein Anstieg des allgemeinen Hygieneniveaus in den Betrieben beobachtet werden. Interessant dabei war, dass Mitgliedsbetriebe der DEHOGA oder anderer Organisationen, deren Mitarbeiter auch regelmäßige Schulungen durchlaufen, signifikant besser abschnitten. Die Einstellung des Smiley-Systems 2014 wurde dadurch verursacht, dass bei der Novellierung des VIG 2012 vom Gesetzgeber die Hinweise aus der praktischen Umsetzung des Gesetzes nicht in der Form berücksichtigt worden waren, um der Forderung des Oberverwaltungsgerichtes nach Änderung der bisherigen Veröffentlichungspraxis gerecht zu werden.
Der Bezirksstadt für Umwelt und öffentliche Ordnung, Daniel Krüger (für AfD), stellt hierzu fest: „Die nun von foodwatch initiierten Einzelabfragen, die vordergründig dem Verbraucherschutz dienen sollen, führen in der Praxis zum genauen Gegenteil.“ Zumal sich das eingesetzte Kontrollpersonal der Lebensmittelüberwachung mit hohem zeitlichen Aufwand der Antragsbearbeitung widmen muss, während die Zeit für notwendige Kontrollen geschmälert wird. Das kann nicht im Interesse der Initiatoren und eben der Öffentlichkeit liegen. Insofern sind die Initiatoren der Aktion „Topf secret“ angehalten, ihr Anliegen an die richtigen Adressaten in Bund und Land zu senden. „Womöglich werden dadurch die Voraussetzungen geschaffen, um an die bis 2014 geübte Veröffentlichungspraxis anzuknüpfen und dies im Sinne aller Verbraucher“, so Krüger weiter.