Drucksache - 1133/XX
Das Bezirksamt hat sich mit dem o.g. Anliegen der BVV-Spandau an die zuständige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) gewandt. Die SenIAS verdeutlicht in ihrem Antwortschreiben, dass sich das Land Berlin seit langem für die Entschärfung und Abschaffung von Sanktionen im SGB II einsetzt. Es ist den Jobcentern jedoch momentan nicht möglich, auf Sanktionen zu verzichten, da die Rechtsfolgen bei Meldeversäumnissen und anderen Pflichtverletzungen in §§ 31a ff. SGB II geregelt sind. Einzig der Bundesgesetzgeber kann hier Änderungen herbeiführen. Aus diesem Grund hat die SenIAS das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales gebeten, sich dafür einzusetzen, dass ein Modellprojekt, wie im BVV-Antrag beschrieben, durchgeführt werden kann.
Beide Schreiben sind diesem Schlussbericht als Anlage beigefügt.
Wir bitten daher das Anliegen als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 18.März 2019
Kleebank Bezirksbürgermeister
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