Drucksache - 1671/XVIII
Das Bezirksamt wird beauftragt, im
Zusammenhang mit Straßenausbaumaßnahmen entsprechend den Vorgaben des
Straßenausbaubeitragsgesetzes vom 16. März 2006 und seiner
Ausführungsvorschrift vom 26. Januar 2009 grundsätzlich Bürgerversammlungen mit
den betroffenen Anliegern zu organisieren. Uneingeschränkt sind darüber hinaus
Bürgerversammlungen, die auf eigene Initiative von Anwohnern veranstaltet
werden, von Mitarbeitern des Bezirksamtes zu unterstützen. Begründung: Das Bezirksamt hat in der
Bezirksverordnetenversammlung im März einen Kriterienkatalog vorgelegt, der den
Verzicht auf Bürgerversammlungen eher zum Regelfall werden denn eine seltene
Ausnahme sein lässt. Dieser Kriterienkatalog widerspricht den Vorgaben der
Ausführungsvorschrift vom 26. Januar 2009 zum Straßenausbaubeitragsgesetz vom
16. März 2006. Nur in seltenen Fällen kann seitens
des Bezirksamtes auf die Organisation einer solchen Versammlung verzichtet
werden. Zu diesem Zweck hat das Amt einen realistischen Kriterienkatalog für
derlei Ausnahmebedingungen zu entwickeln und der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung zur Bestätigung vorzulegen. |
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Bezirksamt Spandau
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