Auszug - Keine sachgrundlosen Befristungen im Bezirksamt
Wortprotokoll:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Neueinstellungen und laufenden Vertragsverlängerungsverfahren ab sofort möglichst auf sachgrundlose Befristungen und die sogenannte „Befristung zur Erprobung“ nach § 14 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) zu verzichten.
Bericht an die Politik zum Stand der Umsetzung:
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Bezirksamt Spandau
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