Auszug - Unterkünfte für Asylbewerber/-innen
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass zeitnah eine gesamtstädtische Lösung für die (Erst-)Unterbringung von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen, die alle Bezirke mit einbezieht, entwickelt wird.
Dabei soll durch den Senat sichergestellt werden, dass
a) Unterkünfte in ausreichender Zahl und menschenwürdiger Qualität zur Verfügung gestellt werden. b) bei der Ausstattung, Größe und Lage von Gemeinschaftseinrichtungen die Bedürfnisse der Bewohner/-innen sowie die Gegebenheiten des sozialen Umfeldes beachtet werden. c) das zuständige Bezirksamt bei der Planung/Eröffnung neuer Einrichtungen oder der Erweiterung bestehender Einrichtungen beteiligt wird. d) die notwendige Infrastruktur zur Verfügung gestellt wird und den Bezirken die dafür entstehenden Kosten (z. B. Impfkosten, Schulinfrastrukturkosten) als Ist-Kosten außerhalb der Kosten-Leistungsrechnung (KLR) erstattet werden.
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Bezirksamt Spandau
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