Tagesordnung - 31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf  

 
 
Bezeichnung: 31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
Datum: Mi, 15.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 13.05.2019, Raum 338, 17 Uhr

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Mitteilungen und ggf. Anerkennung von Dringlichkeiten      
Ö 2     Einwohnerfragestunde      
Ö 2.1  
Bebauungspläne auf dem Gelände der KaBoN  
1896/XX  
Ö 2.2  
Radroute von Glienicke zum S-Bahnhof Hermsdorf  
1897/XX  
Ö 2.3  
Grundstück Residenzstraße 47/48  
1931/XX  
Ö 2.4  
Neuregelungen zur Nutzung der "Liegewiese" am Schäfersee  
1933/XX  
Ö 2.5  
Einsparungen des Bezirks Reinickendorf  
1934/XX  
Ö 2.6  
Neubebauung auf der Humboldt-Insel  
1936/XX  
Ö 3     Konsensliste      
Ö 3.1  
Konsensliste für die 31. öffentliche Sitzung der BVV am 15.05.2019  
1960/XX  
Ö 4     Mündliche Anfragen      
Ö 4.1  
Arbeitsbeginn beim Ordnungsamt  
1942/XX  
Ö 4.2  
Ausschreibung der Mieterberatung in Reinickendorf  
1955/XX  
Ö 4.3  
Mitfinanzierung des Bezirksamts am Digitalpakt  
1949/XX  
Ö 4.4  
Angebotseinschränkung Kreativ-Fabrik  
1944/XX  
Ö 4.5  
Räumlichkeiten Schulessen an der Reinecke-Fuchs-Grundschule  
1938/XX  
Ö 4.6  
Fußgängerbrücke Humboldtinsel  
1947/XX  
Ö 4.7  
Zusammenarbeit zwischen dem Veterinäramt und Tierschützern  
1940/XX  
Ö 4.8  
Dauer der Baugenehmigungsverfahren im BWA  
1957/XX  
Ö 4.9  
Verwahrlosung des Mittelstreifen Residenzstraße  
1946/XX  
Ö 4.10  
Sanierungskonzept ComX  
1937/XX  
Ö 4.11  
Räumlichkeiten Schulessen an der Grundschule am Fließtal  
1945/XX  
Ö 4.12  
Schulabbruch an Gymnasien  
1951/XX  
Ö 4.13  
Gesundheitstag 2019  
1939/XX  
Ö 4.14  
Erweiterung der Städtebauförderkulissen  
1954/XX  
Ö 4.15  
Einengung der Roedernallee  
1952/XX  
Ö 4.16  
Initiative der Bundesagentur für Arbeit "Einstellung zählt - Arbeitgeber gewinnen  
1941/XX  
Ö 4.17  
Wein- und Käsemarkt in Antony  
1953/XX  
Ö 4.18  
Förderung durch "Demokratie Leben" in Reinickendorf  
1950/XX  
Ö 4.19  
Wohngebäude Ziekowstraße 79/85  
1956/XX  
Ö 4.20  
Wichtige Grünflächen im Bezirk  
1948/XX  
Ö 4.21  
Förderung der Tegeler Geschichtssonntage 2019  
1958/XX  
Ö 4.22  
Nächtliche Lichtinstallationen im April  
1959/XX  
Ö 5     Beratung offener Drucksachen aus der letzten Sitzung / den letzten Sitzungen      
Ö 5.1  
Bushaltestellen in Reinickendorf zügig barrierefrei durch zentrale Stelle herstellen (Beschlussempfehlung)  
1369/XX  
Ö 5.2  
Fußverkehrsbeauftragte/r für Reinickendorf (Beschlussempfehlung)  
1392/XX  
Ö 5.3  
Kein Fahrverbot im Kapweg (Beschlussempfehlung)  
1442/XX  
Ö 5.4  
Lampen rund um das Herrnholzbecken (Beschlussempfehlung)  
1065/XX  
Ö 5.5  
Allgemeine Behindertenparkplätze in Reinickendorf II (Beschlussempfehlung)
1186/XX  
Ö 5.6  
Allgemeine Behindertenparkplätze in Reinickendorf I (Beschlussempfehlung)
1188/XX  
Ö 5.7  
Dachgeschosse in Reinickendorf ausbauen (Beschlussempfehlung)  
1193/XX  
Ö 5.8  
Stromsperren stoppen (Beschlussempfehlung)  
1573/XX  
Ö 5.9  
Gefährliches Einbiegen Techowpromenade/Alt-Wittenau (Beschlussempfehlung)  
1576/XX  
Ö 5.10  
Barrierefreie Geschäfte in Frohnau (Vorlage zur Kenntnisnahme)  
0085/XX-01  
Ö 5.11  
Bürgerbeteiligung bei zukünftigen Asylbewerberheimen und Flüchtlingsunterkünften (Vorlage zur Kenntnisnahme)  
0827/XX-01  
    13.03.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 7.11 - vertagt
   

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 0827/XX:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, Sorge zu tragen, dass bei allen geplanten Asylbewerberheimen und Flüchtlingsunterkünften rechtzeitig eine umfassende Bürgerbeteiligung erfolgt.“,

 

in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 0865/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass dieser die Bürgerbeteiligung künftig bereits bei der Auswahl und Planung der Standorte für Unterkünfte für Geflüchtete ansetzt und diese sich nicht mehr nur auf veröffentlichte Informationen durch das Bezirksamt beschränkt. Dabei sollen erfolgreiche Elemente von Modellprojekten anderer Städte, wie z.B. "FindingPlaces" in Hamburg, im Bezirk Reinickendorf erprobt werden.“,

 

in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 1002/XX:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Betreiber zum Zwecke der Bürgerbeteiligung bei konkreten Planungen für weitere Geflüchteten-Unterkünfte frühzeitig  Informationsveranstaltungen durchzuführen, um interessierte Bürger*innen mit aktuellen Informationen zu versorgen und um Sorgen und Befürchtungen der Nachbarn zu adressieren. Das Ziel sollte weiterhin sein, die Bürger*innen zu motivieren, konkrete Vorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten positiv zu begleiten und eine aktive Mitarbeit der Bürger*innen anzuregen.“

 

und in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 1033/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz einzusetzen, um die Nachbarschaft über das Vorhaben und mögliche Auswirkungen zu informieren.

 

Durch eine frühzeitige Informationspolitik können Irritationen und Überraschungen in der Nachbarschaft vermieden und die Nachbarschaft motiviert werden, eigene Vorstellungen und Anregungen einzubringen. Nötig ist eine Beteiligung, die nachvollziehbar und transparent ist und dann beginnt, wenn sich Senat und Bezirk auf einen Standort verständigen – und nicht erst, wenn die bauvorbereitenden Maßnahmen – oder der Bau – schon im Gange sind. Dazu braucht es von Anfang an klar benannter Ansprechpartner.

 

Durch die Bürgerbeteiligung kann kein Standort verhindert werden. Es kann bei der Partizipation in der Regel nur um das Wie, nicht um das Ob gehen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich bei der für Integration zuständigen Senatsverwaltung dafür eingesetzt, die Bürgerbeteiligungen bei Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen auch entsprechend der Empfehlungen und Ersuchen zu gestalten.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat sich nun für die lange Bearbeitungszeit entschuldigt und teilt mit, dass insbesondere weitere Abstimmungen erforderlich waren.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt wie folgt Stellung:

 

„…In den mit Ihrem Bezirk geführten Gesprächen zur Auswahl der MUF 2.0-Standorte sind verschiedene Grundstücke vorgeschlagen und diskutiert worden, für die gemeinsam eine Priorität der Prüfung für einen MUF-Standort vereinbart wurde. Nach den mit Ihnen geführten Gesprächen waren dann entsprechende Prüfungen in den beteiligten Senatsverwaltungen zur Eignung des Grundstücks hinsichtlich planungsrechtlicher Belange, sozialräumlicher Belange, Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, der jeweiligen Schallschutzemission sowie der Möglichkeiten des Ankaufs zu klären und zu prüfen. Diese Prüfungen haben, wie Ihnen bekannt ist, mehrere Monate gedauert, bevor ein Zwischenergebnis vorlag, dass in persönlichen Gesprächen den Bezirken angekündigt wurde.

 

Nach Vorlage dieses Zwischenergebnisses wurden Sie informiert und hatten vor Beschluss des Senats über die endgültige Festlegung der Standorte die Möglichkeit Ersatzgrundstücke zu benennen, die wiederum zumindest im Quick-Check-Verfahren geprüft werden mussten. Darüber hinaus wurde Ihnen nach dem Senatsbeschluss signalisiert, dass bei Nichteignung der von Ihnen benannten bzw. festgelegten Grundstücke weiterhin Gesprächsbereitschaft für Änderungen aufgrund von bezirklichen Planungen und somit für die Benennung weiterer Ersatzgrundstück bei unserer Senatsverwaltung vorhanden ist. Hierzu finden weiterhin laufend Gespräche statt.

 

Es ist aus der Sicht meiner Fachabteilung praktisch nicht umsetzbar, diesen zuvor beschriebenen, sehr komplexen Prozess mit der Vielzahl der am Prozess Beteiligten und der Vielzahl der sich in der Verhandlung befindlichen Grundstücke im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung darzustellen und zu gestalten. Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung sämtliche Standorte für die Unterbringung von Geflüchteten, dementsprechend würde der Beschluss auch die Unterkünfte umfassen, die durch Anmietung von Objekten durch das Land Berlin geschaffen werden, um den Bedarf der Unterbringung zu decken. Hierzu würde ich Sie um Klarstellung bitten, da eine Bürgerbeteiligung aufgrund der schnell zu treffenden Entscheidungen bei entsprechenden Angeboten nicht umsetzbar ist. Insofern würde ich in meiner weiteren Beantwortung davon ausgehen, dass es um die Standorte für den Neubau von Unterkünften für Geflüchtete geht.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die Aufgaben, Menschen unabhängig von ihrer Herkunft -, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Es ist richtig, dass in letzten Jahren der Zugang von Asylbegehrenden in Berlin weiter zurückgegangen ist. Leider trifft es auch zu, dass ein Großteil der Geflüchteten, die im Laufe der letzten Jahre zu uns bekommen sind und über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen, nicht in Wohnungen ziehen kann, weil der angespannte Wohnungsmarkt in Berlin im Segment des kostengünstigen Wohnraums diese Nachfrage neben dem ohnehin für Berlin zu verbuchenden Zuzugs der letzten Jahre nicht abdecken kann.

 

Aus diesem Grund hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten bereits Geflüchtete, die sich eigentlich in der Zuständigkeit der Bezirke befinden, weiterhin eine Unterbringung in den LAF-Unterkünften gewährt. Hierzu wurde mit allen Bezirken eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die vor kurzem durch eine weitere Vereinbarung zur Unterbringung von nachziehenden Familienangehörigen der Geflüchteten ergänzt wurde. Es ist das Bestreben unserer Senatsverwaltung diese Unterbringung im Rahmen der Amtshilfe weiterhin fortzusetzen und durch die neu zu schaffenden Unterkünfte auch den wohnungslosen Menschen mit Fluchthintergrund in Zuständigkeit der Bezirke eine Alternative bieten zu können, die bisher in prekären Unterkünften in den Bezirken oder in Hostels wohnen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Errichtung der MUF-Standorte unbedingt erforderlich.

 

Darüber hinaus verfolgt der Senat das Ziel, die Bezirke im Rahmen der Gesamtstädtischen Steuerung in der Belegung von Unterkünften für wohnungslose Menschen mit und ohne Fluchthintergrund zu unterstützen. Um diese gemeinsame Aufgabe bewältigen zu können, sind die derzeit in Planung befindlichen MUF-Standorte wie auch die Kapazitäten der noch zu sanierenden Unterkünfte in den Bestandsgebäuden nicht ausreichend. Hier wird derzeit unsererseits von einem Mehrbedarf von knapp 10.000 Plätzen gegenüber der jetzigen Standortplanung ausgegangen. Somit sollte es auch im Interesse Ihres Bezirkes liegen, dass Entscheidungen zu Standorten für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen mit Fluchthintergrund möglichst schnell getroffen werden können.

 

Dementsprechend sehe ich derzeit keine Möglichkeit, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wie im Beschluss 0865/XX vorgeschlagen für die Auswahl der Grundstücke im Prozess der Auswahl und Festlegung mit dem Bezirk Reinickendorf oder einem anderen Bezirk aufzusetzen.

 

Zu einer anderen Einschätzung bin ich hinsichtlich der gewünschten Bürgerbeteiligung bei der Planung des Standortes selbst nach der Festlegung durch den Senat gekommen. Hier wurde es bereits durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales realisiert, bei aussagekräftigen Informationen zur planungsrechtlichen Einschätzung des MUF-Standortes frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Informationsveranstaltungen umzusetzen. In deren Rahmen können somit auch Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden können, somit ist es vorstellbar das Wie der Umsetzung des MUF-Standortes auf diese Weise zu begleiten.

 

Praktiziert wurde dies bereits einmal in Ihrem Bezirk mit der Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner zum Paracelsus-Bad und auch zum nun geplanten Standort des MUF-Ankunftszentrums in der Oranienburger Straße. Gern ist unser Haus bereit, diese Informationsveranstaltung durch Teilnahme zu begleiten und auch die Teilnahme des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zu gewährleisten.

 

Derartige Veranstaltungen könnten beispielsweise erfolgen, wenn wie im Paracelsus-Bad die grundlegende planungsrechtliche Prüfung der Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes abgeschlossen wurden und die Ankaufverhandlungen zum Abschluss geführt werden konnten. Dann kann seitens des Bauträgers Berlinovo ggf. in einem angemessenen Zeitrahmen z.B. die Planung vorgestellt werden, über die Festlegungen zum Denkmalschutz und Naturschutz informiert werden sowie Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zur Gestaltung der Außenbereiche, der Zugänglichkeit etc. aufgenommen werden. Eine ähnliche Begleitung könnte auch bis zur baulichen Fertigstellung des MUF Ankunftszentrum in der Oranienburger Straße erfolgen.

 

Derzeit werden seitens des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten auf der Fachebene Gespräche mit allen Bezirken zu den MUF 2.0-Standorten geführt, um das Angebot der Einbindung von sozialräumlichen Angeboten am Standort selbst zu konkretisieren, auch dies wäre ein Feld, in dem Bürgerbeteiligung nach meiner Ansicht möglich und anzuraten wäre.

 

Gerade bei den MUF 2.0-Standorten ist der Gestaltungsspielraum aufgrund der Wohnungsstruktur der Wohngebäude und der Einschränkung der Aufgaben der zukünftig tätigen Sicherheitsdienstleistungsunternehmen größer als der bei den zwischenzeitlich errichteten MUF 1.0-Standorten.

 

In diesem Sinne stimme ich dem Beschluss 1033/XX hinsichtlich der Formulierung, dass es um das „Wie“, nicht um das „Ob“ von Unterkünften für die Unterbringung von Geflüchteten gehen sollte zu und schlage Ihnen vor, dass wir in einem gemeinsamen Termin die Ansätze einer derartig gestalteten Bürgerbeteiligung hinsichtlich des sich noch in Klärung befindlichen MUF-Standortes als Ersatz für die Rue Montesquieu, für das MUF am Paracelsus-Bad bzw. für das Ankunftszentrum MUF in der Oranienburger Straße erläutern, um so auch zur Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf einen Beitrag leisten zu können.“

 

Das Bezirksamt wird auch bei den noch zu klärenden Standorten eine aktive Bürgerbeteiligung anstreben sowie die entsprechende Abstimmung mit dem Senat suchen, um einen aktiven und frühzeitigen Dialog zu Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen mit den Reinickendorferinnen und Reinickendorfern durchzuführen. Die grundlegende Zuständigkeit bei einer Bürgerbeteiligung zu Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen liegt jedoch bei der Senatsverwaltung, da Standortauswahl und Bauplanung sowie durchführung auf Senatsebene entschieden werden. Insbesondere kann das Bezirksamt nur zu Prozessen informieren, in die es eingebunden ist und von denen es (rechtzeitig) Kenntnis hat. Hier gab es in der Vergangenheit Defizite, die vom Bezirksamt offen kommuniziert wurden.

 

Das Bezirksamt verfolgt in seinem Zuständigkeitsbereich eine aktive, offene und transparente Informations- und Netzwerkarbeit. Die BVV wird insbesondere im zuständigen Integrationsausschuss fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten informiert, so dass an dieser Stelle exemplarisch für die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts nur zwei aktuelle Beispiele genannt werden können.

 

Zur Eröffnung der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Senftenberger Ring 37/39 hat der Bezirk gemeinsam mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, der GESOBAU AG und weiteren Akteuren im Märkischen Viertel einen Tag der offenen Tür durchgeführt. Dabei konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger nicht nur die neue Unterkunft besichtigen, sondern sich auch bei verschiedenen Handelnden vor Ort über die Unterkunft informieren und austauschen.

 

Am 26.11.2018 wurde ein „rgerdialog zu den aktuellen Entwicklungen von Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Bezirk Reinickendorf“ durchgeführt. Zu der Veranstaltung wurde gemeinsam von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales und dem Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales eingeladen. Als Gesprächspartner waren darüber hinaus Vertreter des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, der Polizeidirektion 1 sowie der Berlinovo vor Ort. Die Einladung erfolgte sowohl als Pressemitteilung als auch über 12.000 Flyer, welche direkt an die unmittelbaren Haushalte verteilt wurden, so dass eine möglichst umfassende Beteiligung der Anwohnenden sichergestellt wurde. Im Rahmen der Veranstaltung wurde zu den aktuellen Entwicklungen von Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Bezirk Reinickendorf informiert. Im Anschluss an eine Podiumsdiskussion bestand die Möglichkeit zum Austausch an verschiedenen Informationstischen. Dieser Bürgerdialog soll Auftakt für weitere Gesprächsformate sein.

 

Kurze Zeit nach dem Bürgerdialog hat dann allerdings die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die Unterkunft am Hangar in Tempelhof sofort aufgelöst und das Ankunftszentrum auf das Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik verlegt und die geflüchteten Menschen temporär in den Sternhäusern untergebracht werden sollen. Das Bezirksamt hat sein Unverständnis zu dieser unglücklichen Informations- und Entscheidungspolitik mitgeteilt und die zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, eine neue Bürgerinformation und -beteiligung zu dieser veränderten Sach- bzw. Entscheidungslage durchzuführen. Diese muss inhaltlich auch von der zuständigen Senatsverwaltung bzw. dem Landesamt r Flüchtlingsangelegenheiten durchgeführt werden, da der Bezirk nicht über die notwendigen Informationen verfügt und in den Entscheidungsprozess zur kurzfristigen Einrichtung des Ankunftszentrums nicht eingebunden war. Hier gibt es zwischenzeitlich die Zusage, dass ein entsprechender neuer Bürgerdialog unter anderem zum Ankunftszentrum durchgeführt wird.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0827/XX, die Drucksache Nr. 0865/XX, die Drucksache Nr. 1002/XX und die Drucksache Nr. 1033/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer Uwe Brockhausen

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    10.04.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 6.14 - vertagt
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 0827/XX:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, Sorge zu tragen, dass bei allen geplanten Asylbewerberheimen und Flüchtlingsunterkünften rechtzeitig eine umfassende Bürgerbeteiligung erfolgt.“,

 

in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 0865/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass dieser die Bürgerbeteiligung künftig bereits bei der Auswahl und Planung der Standorte für Unterkünfte für Geflüchtete ansetzt und diese sich nicht mehr nur auf veröffentlichte Informationen durch das Bezirksamt beschränkt. Dabei sollen erfolgreiche Elemente von Modellprojekten anderer Städte, wie z.B. "FindingPlaces" in Hamburg, im Bezirk Reinickendorf erprobt werden.“,

 

in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 1002/XX:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Betreiber zum Zwecke der Bürgerbeteiligung bei konkreten Planungen für weitere Geflüchteten-Unterkünfte frühzeitig  Informationsveranstaltungen durchzuführen, um interessierte Bürger*innen mit aktuellen Informationen zu versorgen und um Sorgen und Befürchtungen der Nachbarn zu adressieren. Das Ziel sollte weiterhin sein, die Bürger*innen zu motivieren, konkrete Vorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten positiv zu begleiten und eine aktive Mitarbeit der Bürger*innen anzuregen.“

 

und in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 1033/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz einzusetzen, um die Nachbarschaft über das Vorhaben und mögliche Auswirkungen zu informieren.

 

Durch eine frühzeitige Informationspolitik können Irritationen und Überraschungen in der Nachbarschaft vermieden und die Nachbarschaft motiviert werden, eigene Vorstellungen und Anregungen einzubringen. Nötig ist eine Beteiligung, die nachvollziehbar und transparent ist und dann beginnt, wenn sich Senat und Bezirk auf einen Standort verständigen – und nicht erst, wenn die bauvorbereitenden Maßnahmen – oder der Bau – schon im Gange sind. Dazu braucht es von Anfang an klar benannter Ansprechpartner.

 

Durch die Bürgerbeteiligung kann kein Standort verhindert werden. Es kann bei der Partizipation in der Regel nur um das Wie, nicht um das Ob gehen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich bei der für Integration zuständigen Senatsverwaltung dafür eingesetzt, die Bürgerbeteiligungen bei Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen auch entsprechend der Empfehlungen und Ersuchen zu gestalten.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat sich nun für die lange Bearbeitungszeit entschuldigt und teilt mit, dass insbesondere weitere Abstimmungen erforderlich waren.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt wie folgt Stellung:

 

„…In den mit Ihrem Bezirk geführten Gesprächen zur Auswahl der MUF 2.0-Standorte sind verschiedene Grundstücke vorgeschlagen und diskutiert worden, für die gemeinsam eine Priorität der Prüfung für einen MUF-Standort vereinbart wurde. Nach den mit Ihnen geführten Gesprächen waren dann entsprechende Prüfungen in den beteiligten Senatsverwaltungen zur Eignung des Grundstücks hinsichtlich planungsrechtlicher Belange, sozialräumlicher Belange, Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, der jeweiligen Schallschutzemission sowie der Möglichkeiten des Ankaufs zu klären und zu prüfen. Diese Prüfungen haben, wie Ihnen bekannt ist, mehrere Monate gedauert, bevor ein Zwischenergebnis vorlag, dass in persönlichen Gesprächen den Bezirken angekündigt wurde.

 

Nach Vorlage dieses Zwischenergebnisses wurden Sie informiert und hatten vor Beschluss des Senats über die endgültige Festlegung der Standorte die Möglichkeit Ersatzgrundstücke zu benennen, die wiederum zumindest im Quick-Check-Verfahren geprüft werden mussten. Darüber hinaus wurde Ihnen nach dem Senatsbeschluss signalisiert, dass bei Nichteignung der von Ihnen benannten bzw. festgelegten Grundstücke weiterhin Gesprächsbereitschaft für Änderungen aufgrund von bezirklichen Planungen und somit für die Benennung weiterer Ersatzgrundstück bei unserer Senatsverwaltung vorhanden ist. Hierzu finden weiterhin laufend Gespräche statt.

 

Es ist aus der Sicht meiner Fachabteilung praktisch nicht umsetzbar, diesen zuvor beschriebenen, sehr komplexen Prozess mit der Vielzahl der am Prozess Beteiligten und der Vielzahl der sich in der Verhandlung befindlichen Grundstücke im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung darzustellen und zu gestalten. Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung sämtliche Standorte für die Unterbringung von Geflüchteten, dementsprechend würde der Beschluss auch die Unterkünfte umfassen, die durch Anmietung von Objekten durch das Land Berlin geschaffen werden, um den Bedarf der Unterbringung zu decken. Hierzu würde ich Sie um Klarstellung bitten, da eine Bürgerbeteiligung aufgrund der schnell zu treffenden Entscheidungen bei entsprechenden Angeboten nicht umsetzbar ist. Insofern würde ich in meiner weiteren Beantwortung davon ausgehen, dass es um die Standorte für den Neubau von Unterkünften für Geflüchtete geht.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die Aufgaben, Menschen unabhängig von ihrer Herkunft -, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Es ist richtig, dass in letzten Jahren der Zugang von Asylbegehrenden in Berlin weiter zurückgegangen ist. Leider trifft es auch zu, dass ein Großteil der Geflüchteten, die im Laufe der letzten Jahre zu uns bekommen sind und über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen, nicht in Wohnungen ziehen kann, weil der angespannte Wohnungsmarkt in Berlin im Segment des kostengünstigen Wohnraums diese Nachfrage neben dem ohnehin für Berlin zu verbuchenden Zuzugs der letzten Jahre nicht abdecken kann.

 

Aus diesem Grund hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten bereits Geflüchtete, die sich eigentlich in der Zuständigkeit der Bezirke befinden, weiterhin eine Unterbringung in den LAF-Unterkünften gewährt. Hierzu wurde mit allen Bezirken eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die vor kurzem durch eine weitere Vereinbarung zur Unterbringung von nachziehenden Familienangehörigen der Geflüchteten ergänzt wurde. Es ist das Bestreben unserer Senatsverwaltung diese Unterbringung im Rahmen der Amtshilfe weiterhin fortzusetzen und durch die neu zu schaffenden Unterkünfte auch den wohnungslosen Menschen mit Fluchthintergrund in Zuständigkeit der Bezirke eine Alternative bieten zu können, die bisher in prekären Unterkünften in den Bezirken oder in Hostels wohnen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Errichtung der MUF-Standorte unbedingt erforderlich.

 

Darüber hinaus verfolgt der Senat das Ziel, die Bezirke im Rahmen der Gesamtstädtischen Steuerung in der Belegung von Unterkünften für wohnungslose Menschen mit und ohne Fluchthintergrund zu unterstützen. Um diese gemeinsame Aufgabe bewältigen zu können, sind die derzeit in Planung befindlichen MUF-Standorte wie auch die Kapazitäten der noch zu sanierenden Unterkünfte in den Bestandsgebäuden nicht ausreichend. Hier wird derzeit unsererseits von einem Mehrbedarf von knapp 10.000 Plätzen gegenüber der jetzigen Standortplanung ausgegangen. Somit sollte es auch im Interesse Ihres Bezirkes liegen, dass Entscheidungen zu Standorten für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen mit Fluchthintergrund möglichst schnell getroffen werden können.

 

Dementsprechend sehe ich derzeit keine Möglichkeit, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wie im Beschluss 0865/XX vorgeschlagen für die Auswahl der Grundstücke im Prozess der Auswahl und Festlegung mit dem Bezirk Reinickendorf oder einem anderen Bezirk aufzusetzen.

 

Zu einer anderen Einschätzung bin ich hinsichtlich der gewünschten Bürgerbeteiligung bei der Planung des Standortes selbst nach der Festlegung durch den Senat gekommen. Hier wurde es bereits durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales realisiert, bei aussagekräftigen Informationen zur planungsrechtlichen Einschätzung des MUF-Standortes frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Informationsveranstaltungen umzusetzen. In deren Rahmen können somit auch Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden können, somit ist es vorstellbar das Wie der Umsetzung des MUF-Standortes auf diese Weise zu begleiten.

 

Praktiziert wurde dies bereits einmal in Ihrem Bezirk mit der Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner zum Paracelsus-Bad und auch zum nun geplanten Standort des MUF-Ankunftszentrums in der Oranienburger Straße. Gern ist unser Haus bereit, diese Informationsveranstaltung durch Teilnahme zu begleiten und auch die Teilnahme des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zu gewährleisten.

 

Derartige Veranstaltungen könnten beispielsweise erfolgen, wenn wie im Paracelsus-Bad die grundlegende planungsrechtliche Prüfung der Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes abgeschlossen wurden und die Ankaufverhandlungen zum Abschluss geführt werden konnten. Dann kann seitens des Bauträgers Berlinovo ggf. in einem angemessenen Zeitrahmen z.B. die Planung vorgestellt werden, über die Festlegungen zum Denkmalschutz und Naturschutz informiert werden sowie Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zur Gestaltung der Außenbereiche, der Zugänglichkeit etc. aufgenommen werden. Eine ähnliche Begleitung könnte auch bis zur baulichen Fertigstellung des MUF Ankunftszentrum in der Oranienburger Straße erfolgen.

 

Derzeit werden seitens des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten auf der Fachebene Gespräche mit allen Bezirken zu den MUF 2.0-Standorten geführt, um das Angebot der Einbindung von sozialräumlichen Angeboten am Standort selbst zu konkretisieren, auch dies wäre ein Feld, in dem Bürgerbeteiligung nach meiner Ansicht möglich und anzuraten wäre.

 

Gerade bei den MUF 2.0-Standorten ist der Gestaltungsspielraum aufgrund der Wohnungsstruktur der Wohngebäude und der Einschränkung der Aufgaben der zukünftig tätigen Sicherheitsdienstleistungsunternehmen größer als der bei den zwischenzeitlich errichteten MUF 1.0-Standorten.

 

In diesem Sinne stimme ich dem Beschluss 1033/XX hinsichtlich der Formulierung, dass es um das „Wie“, nicht um das „Ob“ von Unterkünften für die Unterbringung von Geflüchteten gehen sollte zu und schlage Ihnen vor, dass wir in einem gemeinsamen Termin die Ansätze einer derartig gestalteten Bürgerbeteiligung hinsichtlich des sich noch in Klärung befindlichen MUF-Standortes als Ersatz für die Rue Montesquieu, für das MUF am Paracelsus-Bad bzw. für das Ankunftszentrum MUF in der Oranienburger Straße erläutern, um so auch zur Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf einen Beitrag leisten zu können.“

 

Das Bezirksamt wird auch bei den noch zu klärenden Standorten eine aktive Bürgerbeteiligung anstreben sowie die entsprechende Abstimmung mit dem Senat suchen, um einen aktiven und frühzeitigen Dialog zu Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen mit den Reinickendorferinnen und Reinickendorfern durchzuführen. Die grundlegende Zuständigkeit bei einer Bürgerbeteiligung zu Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen liegt jedoch bei der Senatsverwaltung, da Standortauswahl und Bauplanung sowie durchführung auf Senatsebene entschieden werden. Insbesondere kann das Bezirksamt nur zu Prozessen informieren, in die es eingebunden ist und von denen es (rechtzeitig) Kenntnis hat. Hier gab es in der Vergangenheit Defizite, die vom Bezirksamt offen kommuniziert wurden.

 

Das Bezirksamt verfolgt in seinem Zuständigkeitsbereich eine aktive, offene und transparente Informations- und Netzwerkarbeit. Die BVV wird insbesondere im zuständigen Integrationsausschuss fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten informiert, so dass an dieser Stelle exemplarisch für die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts nur zwei aktuelle Beispiele genannt werden können.

 

Zur Eröffnung der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Senftenberger Ring 37/39 hat der Bezirk gemeinsam mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, der GESOBAU AG und weiteren Akteuren im Märkischen Viertel einen Tag der offenen Tür durchgeführt. Dabei konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger nicht nur die neue Unterkunft besichtigen, sondern sich auch bei verschiedenen Handelnden vor Ort über die Unterkunft informieren und austauschen.

 

Am 26.11.2018 wurde ein „rgerdialog zu den aktuellen Entwicklungen von Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Bezirk Reinickendorf“ durchgeführt. Zu der Veranstaltung wurde gemeinsam von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales und dem Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales eingeladen. Als Gesprächspartner waren darüber hinaus Vertreter des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, der Polizeidirektion 1 sowie der Berlinovo vor Ort. Die Einladung erfolgte sowohl als Pressemitteilung als auch über 12.000 Flyer, welche direkt an die unmittelbaren Haushalte verteilt wurden, so dass eine möglichst umfassende Beteiligung der Anwohnenden sichergestellt wurde. Im Rahmen der Veranstaltung wurde zu den aktuellen Entwicklungen von Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Bezirk Reinickendorf informiert. Im Anschluss an eine Podiumsdiskussion bestand die Möglichkeit zum Austausch an verschiedenen Informationstischen. Dieser Bürgerdialog soll Auftakt für weitere Gesprächsformate sein.

 

Kurze Zeit nach dem Bürgerdialog hat dann allerdings die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die Unterkunft am Hangar in Tempelhof sofort aufgelöst und das Ankunftszentrum auf das Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik verlegt und die geflüchteten Menschen temporär in den Sternhäusern untergebracht werden sollen. Das Bezirksamt hat sein Unverständnis zu dieser unglücklichen Informations- und Entscheidungspolitik mitgeteilt und die zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, eine neue Bürgerinformation und -beteiligung zu dieser veränderten Sach- bzw. Entscheidungslage durchzuführen. Diese muss inhaltlich auch von der zuständigen Senatsverwaltung bzw. dem Landesamt r Flüchtlingsangelegenheiten durchgeführt werden, da der Bezirk nicht über die notwendigen Informationen verfügt und in den Entscheidungsprozess zur kurzfristigen Einrichtung des Ankunftszentrums nicht eingebunden war. Hier gibt es zwischenzeitlich die Zusage, dass ein entsprechender neuer Bürgerdialog unter anderem zum Ankunftszentrum durchgeführt wird.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0827/XX, die Drucksache Nr. 0865/XX, die Drucksache Nr. 1002/XX und die Drucksache Nr. 1033/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer Uwe Brockhausen

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Vertagung

Abstimmungsergebnis:

 

dafür: CDU/SPD/AfD/B90/Grüne/FDP/Linke   dagegen: 0   Enthaltung: 0

   
    15.05.2019 - Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
    Ö 5.11 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 0827/XX:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, Sorge zu tragen, dass bei allen geplanten Asylbewerberheimen und Flüchtlingsunterkünften rechtzeitig eine umfassende Bürgerbeteiligung erfolgt.“,

 

in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 0865/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass dieser die Bürgerbeteiligung künftig bereits bei der Auswahl und Planung der Standorte für Unterkünfte für Geflüchtete ansetzt und diese sich nicht mehr nur auf veröffentlichte Informationen durch das Bezirksamt beschränkt. Dabei sollen erfolgreiche Elemente von Modellprojekten anderer Städte, wie z.B. "FindingPlaces" in Hamburg, im Bezirk Reinickendorf erprobt werden.“,

 

in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 1002/XX:

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, gemeinsam mit dem Betreiber zum Zwecke der Bürgerbeteiligung bei konkreten Planungen für weitere Geflüchteten-Unterkünfte frühzeitig  Informationsveranstaltungen durchzuführen, um interessierte Bürger*innen mit aktuellen Informationen zu versorgen und um Sorgen und Befürchtungen der Nachbarn zu adressieren. Das Ziel sollte weiterhin sein, die Bürger*innen zu motivieren, konkrete Vorhaben zur Unterbringung von Geflüchteten positiv zu begleiten und eine aktive Mitarbeit der Bürger*innen anzuregen.“

 

und in der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 04.07.2018 - Drucksache Nr. 1033/XX:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für eine frühzeitige Bürgerbeteiligung bei der Planung und Auswahl von Standorten für Flüchtlingsunterkünfte gemäß § 25 Verwaltungsverfahrensgesetz einzusetzen, um die Nachbarschaft über das Vorhaben und mögliche Auswirkungen zu informieren.

 

Durch eine frühzeitige Informationspolitik können Irritationen und Überraschungen in der Nachbarschaft vermieden und die Nachbarschaft motiviert werden, eigene Vorstellungen und Anregungen einzubringen. Nötig ist eine Beteiligung, die nachvollziehbar und transparent ist und dann beginnt, wenn sich Senat und Bezirk auf einen Standort verständigen – und nicht erst, wenn die bauvorbereitenden Maßnahmen – oder der Bau – schon im Gange sind. Dazu braucht es von Anfang an klar benannter Ansprechpartner.

 

Durch die Bürgerbeteiligung kann kein Standort verhindert werden. Es kann bei der Partizipation in der Regel nur um das Wie, nicht um das Ob gehen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt hat die Empfehlungen und Ersuchen der Bezirksverordnetenversammlung aufgegriffen und sich bei der für Integration zuständigen Senatsverwaltung dafür eingesetzt, die Bürgerbeteiligungen bei Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen auch entsprechend der Empfehlungen und Ersuchen zu gestalten.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat sich nun für die lange Bearbeitungszeit entschuldigt und teilt mit, dass insbesondere weitere Abstimmungen erforderlich waren.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales nimmt wie folgt Stellung:

 

„…In den mit Ihrem Bezirk geführten Gesprächen zur Auswahl der MUF 2.0-Standorte sind verschiedene Grundstücke vorgeschlagen und diskutiert worden, für die gemeinsam eine Priorität der Prüfung für einen MUF-Standort vereinbart wurde. Nach den mit Ihnen geführten Gesprächen waren dann entsprechende Prüfungen in den beteiligten Senatsverwaltungen zur Eignung des Grundstücks hinsichtlich planungsrechtlicher Belange, sozialräumlicher Belange, Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, der jeweiligen Schallschutzemission sowie der Möglichkeiten des Ankaufs zu klären und zu prüfen. Diese Prüfungen haben, wie Ihnen bekannt ist, mehrere Monate gedauert, bevor ein Zwischenergebnis vorlag, dass in persönlichen Gesprächen den Bezirken angekündigt wurde.

 

Nach Vorlage dieses Zwischenergebnisses wurden Sie informiert und hatten vor Beschluss des Senats über die endgültige Festlegung der Standorte die Möglichkeit Ersatzgrundstücke zu benennen, die wiederum zumindest im Quick-Check-Verfahren geprüft werden mussten. Darüber hinaus wurde Ihnen nach dem Senatsbeschluss signalisiert, dass bei Nichteignung der von Ihnen benannten bzw. festgelegten Grundstücke weiterhin Gesprächsbereitschaft für Änderungen aufgrund von bezirklichen Planungen und somit für die Benennung weiterer Ersatzgrundstück bei unserer Senatsverwaltung vorhanden ist. Hierzu finden weiterhin laufend Gespräche statt.

 

Es ist aus der Sicht meiner Fachabteilung praktisch nicht umsetzbar, diesen zuvor beschriebenen, sehr komplexen Prozess mit der Vielzahl der am Prozess Beteiligten und der Vielzahl der sich in der Verhandlung befindlichen Grundstücke im Rahmen einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung darzustellen und zu gestalten. Darüber hinaus beinhaltet der Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung sämtliche Standorte für die Unterbringung von Geflüchteten, dementsprechend würde der Beschluss auch die Unterkünfte umfassen, die durch Anmietung von Objekten durch das Land Berlin geschaffen werden, um den Bedarf der Unterbringung zu decken. Hierzu würde ich Sie um Klarstellung bitten, da eine Bürgerbeteiligung aufgrund der schnell zu treffenden Entscheidungen bei entsprechenden Angeboten nicht umsetzbar ist. Insofern würde ich in meiner weiteren Beantwortung davon ausgehen, dass es um die Standorte für den Neubau von Unterkünften für Geflüchtete geht.

 

Die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales hat die Aufgaben, Menschen unabhängig von ihrer Herkunft -, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind, vor der Obdachlosigkeit zu bewahren. Es ist richtig, dass in letzten Jahren der Zugang von Asylbegehrenden in Berlin weiter zurückgegangen ist. Leider trifft es auch zu, dass ein Großteil der Geflüchteten, die im Laufe der letzten Jahre zu uns bekommen sind und über einen gesicherten Aufenthaltsstatus verfügen, nicht in Wohnungen ziehen kann, weil der angespannte Wohnungsmarkt in Berlin im Segment des kostengünstigen Wohnraums diese Nachfrage neben dem ohnehin für Berlin zu verbuchenden Zuzugs der letzten Jahre nicht abdecken kann.

 

Aus diesem Grund hat das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten bereits Geflüchtete, die sich eigentlich in der Zuständigkeit der Bezirke befinden, weiterhin eine Unterbringung in den LAF-Unterkünften gewährt. Hierzu wurde mit allen Bezirken eine entsprechende Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die vor kurzem durch eine weitere Vereinbarung zur Unterbringung von nachziehenden Familienangehörigen der Geflüchteten ergänzt wurde. Es ist das Bestreben unserer Senatsverwaltung diese Unterbringung im Rahmen der Amtshilfe weiterhin fortzusetzen und durch die neu zu schaffenden Unterkünfte auch den wohnungslosen Menschen mit Fluchthintergrund in Zuständigkeit der Bezirke eine Alternative bieten zu können, die bisher in prekären Unterkünften in den Bezirken oder in Hostels wohnen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist die Errichtung der MUF-Standorte unbedingt erforderlich.

 

Darüber hinaus verfolgt der Senat das Ziel, die Bezirke im Rahmen der Gesamtstädtischen Steuerung in der Belegung von Unterkünften für wohnungslose Menschen mit und ohne Fluchthintergrund zu unterstützen. Um diese gemeinsame Aufgabe bewältigen zu können, sind die derzeit in Planung befindlichen MUF-Standorte wie auch die Kapazitäten der noch zu sanierenden Unterkünfte in den Bestandsgebäuden nicht ausreichend. Hier wird derzeit unsererseits von einem Mehrbedarf von knapp 10.000 Plätzen gegenüber der jetzigen Standortplanung ausgegangen. Somit sollte es auch im Interesse Ihres Bezirkes liegen, dass Entscheidungen zu Standorten für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen mit Fluchthintergrund möglichst schnell getroffen werden können.

 

Dementsprechend sehe ich derzeit keine Möglichkeit, eine frühzeitige Bürgerbeteiligung wie im Beschluss 0865/XX vorgeschlagen für die Auswahl der Grundstücke im Prozess der Auswahl und Festlegung mit dem Bezirk Reinickendorf oder einem anderen Bezirk aufzusetzen.

 

Zu einer anderen Einschätzung bin ich hinsichtlich der gewünschten Bürgerbeteiligung bei der Planung des Standortes selbst nach der Festlegung durch den Senat gekommen. Hier wurde es bereits durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales realisiert, bei aussagekräftigen Informationen zur planungsrechtlichen Einschätzung des MUF-Standortes frühzeitige Bürgerbeteiligung durch Informationsveranstaltungen umzusetzen. In deren Rahmen können somit auch Anregungen der Bürgerinnen und Bürger aufgenommen werden können, somit ist es vorstellbar das Wie der Umsetzung des MUF-Standortes auf diese Weise zu begleiten.

 

Praktiziert wurde dies bereits einmal in Ihrem Bezirk mit der Informationsveranstaltung für die Anwohnerinnen und Anwohner zum Paracelsus-Bad und auch zum nun geplanten Standort des MUF-Ankunftszentrums in der Oranienburger Straße. Gern ist unser Haus bereit, diese Informationsveranstaltung durch Teilnahme zu begleiten und auch die Teilnahme des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten zu gewährleisten.

 

Derartige Veranstaltungen könnten beispielsweise erfolgen, wenn wie im Paracelsus-Bad die grundlegende planungsrechtliche Prüfung der Belange des Denkmalschutzes und des Naturschutzes abgeschlossen wurden und die Ankaufverhandlungen zum Abschluss geführt werden konnten. Dann kann seitens des Bauträgers Berlinovo ggf. in einem angemessenen Zeitrahmen z.B. die Planung vorgestellt werden, über die Festlegungen zum Denkmalschutz und Naturschutz informiert werden sowie Anregungen der Bürgerinnen und Bürger zur Gestaltung der Außenbereiche, der Zugänglichkeit etc. aufgenommen werden. Eine ähnliche Begleitung könnte auch bis zur baulichen Fertigstellung des MUF Ankunftszentrum in der Oranienburger Straße erfolgen.

 

Derzeit werden seitens des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten auf der Fachebene Gespräche mit allen Bezirken zu den MUF 2.0-Standorten geführt, um das Angebot der Einbindung von sozialräumlichen Angeboten am Standort selbst zu konkretisieren, auch dies wäre ein Feld, in dem Bürgerbeteiligung nach meiner Ansicht möglich und anzuraten wäre.

 

Gerade bei den MUF 2.0-Standorten ist der Gestaltungsspielraum aufgrund der Wohnungsstruktur der Wohngebäude und der Einschränkung der Aufgaben der zukünftig tätigen Sicherheitsdienstleistungsunternehmen größer als der bei den zwischenzeitlich errichteten MUF 1.0-Standorten.

 

In diesem Sinne stimme ich dem Beschluss 1033/XX hinsichtlich der Formulierung, dass es um das „Wie“, nicht um das „Ob“ von Unterkünften für die Unterbringung von Geflüchteten gehen sollte zu und schlage Ihnen vor, dass wir in einem gemeinsamen Termin die Ansätze einer derartig gestalteten Bürgerbeteiligung hinsichtlich des sich noch in Klärung befindlichen MUF-Standortes als Ersatz für die Rue Montesquieu, für das MUF am Paracelsus-Bad bzw. für das Ankunftszentrum MUF in der Oranienburger Straße erläutern, um so auch zur Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf einen Beitrag leisten zu können.“

 

Das Bezirksamt wird auch bei den noch zu klärenden Standorten eine aktive Bürgerbeteiligung anstreben sowie die entsprechende Abstimmung mit dem Senat suchen, um einen aktiven und frühzeitigen Dialog zu Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen mit den Reinickendorferinnen und Reinickendorfern durchzuführen. Die grundlegende Zuständigkeit bei einer Bürgerbeteiligung zu Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen liegt jedoch bei der Senatsverwaltung, da Standortauswahl und Bauplanung sowie durchführung auf Senatsebene entschieden werden. Insbesondere kann das Bezirksamt nur zu Prozessen informieren, in die es eingebunden ist und von denen es (rechtzeitig) Kenntnis hat. Hier gab es in der Vergangenheit Defizite, die vom Bezirksamt offen kommuniziert wurden.

 

Das Bezirksamt verfolgt in seinem Zuständigkeitsbereich eine aktive, offene und transparente Informations- und Netzwerkarbeit. Die BVV wird insbesondere im zuständigen Integrationsausschuss fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen und Aktivitäten informiert, so dass an dieser Stelle exemplarisch für die Öffentlichkeitsarbeit des Bezirksamts nur zwei aktuelle Beispiele genannt werden können.

 

Zur Eröffnung der Gemeinschaftsunterkunft für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Senftenberger Ring 37/39 hat der Bezirk gemeinsam mit dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, der GESOBAU AG und weiteren Akteuren im Märkischen Viertel einen Tag der offenen Tür durchgeführt. Dabei konnten interessierte Bürgerinnen und Bürger nicht nur die neue Unterkunft besichtigen, sondern sich auch bei verschiedenen Handelnden vor Ort über die Unterkunft informieren und austauschen.

 

Am 26.11.2018 wurde ein „rgerdialog zu den aktuellen Entwicklungen von Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Bezirk Reinickendorf“ durchgeführt. Zu der Veranstaltung wurde gemeinsam von der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales und dem Bezirksstadtrat für Wirtschaft, Gesundheit, Integration und Soziales eingeladen. Als Gesprächspartner waren darüber hinaus Vertreter des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten, der Polizeidirektion 1 sowie der Berlinovo vor Ort. Die Einladung erfolgte sowohl als Pressemitteilung als auch über 12.000 Flyer, welche direkt an die unmittelbaren Haushalte verteilt wurden, so dass eine möglichst umfassende Beteiligung der Anwohnenden sichergestellt wurde. Im Rahmen der Veranstaltung wurde zu den aktuellen Entwicklungen von Unterkünften für geflüchtete und asylsuchende Menschen im Bezirk Reinickendorf informiert. Im Anschluss an eine Podiumsdiskussion bestand die Möglichkeit zum Austausch an verschiedenen Informationstischen. Dieser Bürgerdialog soll Auftakt für weitere Gesprächsformate sein.

 

Kurze Zeit nach dem Bürgerdialog hat dann allerdings die zuständige Senatsverwaltung mitgeteilt, dass die Unterkunft am Hangar in Tempelhof sofort aufgelöst und das Ankunftszentrum auf das Gelände der ehemaligen Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik verlegt und die geflüchteten Menschen temporär in den Sternhäusern untergebracht werden sollen. Das Bezirksamt hat sein Unverständnis zu dieser unglücklichen Informations- und Entscheidungspolitik mitgeteilt und die zuständige Senatsverwaltung aufgefordert, eine neue Bürgerinformation und -beteiligung zu dieser veränderten Sach- bzw. Entscheidungslage durchzuführen. Diese muss inhaltlich auch von der zuständigen Senatsverwaltung bzw. dem Landesamt r Flüchtlingsangelegenheiten durchgeführt werden, da der Bezirk nicht über die notwendigen Informationen verfügt und in den Entscheidungsprozess zur kurzfristigen Einrichtung des Ankunftszentrums nicht eingebunden war. Hier gibt es zwischenzeitlich die Zusage, dass ein entsprechender neuer Bürgerdialog unter anderem zum Ankunftszentrum durchgeführt wird.

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 0827/XX, die Drucksache Nr. 0865/XX, die Drucksache Nr. 1002/XX und die Drucksache Nr. 1033/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer Uwe Brockhausen

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Kenntnisnahme

 

Ö 5.12  
Bürgerbeteiligung bei Unterkünften für Geflüchtete ausweiten (Vorlage zur Kenntnisnahme)  
0865/XX-01  
Ö 5.13  
Bürgerinnen und Bürger auf ihr Beistandsrecht bei Ämtern, Behörden und dem Jobcenter hinweisen (Vorlage zur Kenntnisnahme)  
1223/XX-01  
Ö 5.14  
Persönliches Budget (Große Anfrage)  
1766/XX  
Ö 5.15  
Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Reinickendorf (Große Anfrage)  
1783/XX  
Ö 5.16  
Förderung von Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII durch das Jugendamt in Reinickendorf (Große Anfrage)  
1767/XX  
Ö 5.17  
Grundlegende Veränderungen der Bezirklichen Strukturen, Reformpapier von Senat und RdB zur Verbesserung der Gesamtstädtischen Steuerung (Große Anfrage)  
1800/XX  
Ö 5.18  
Integration der Ausweisung der Behindertenparkplätze in das Parkleitsystem Tegel (Beschlussempfehlung)  
1574/XX  
Ö 5.19  
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Wittenauer Straße (Beschlussempfehlung)  
1652/XX  
Ö 5.20  
Kein Schleifen von Kleingartenanlagen in Reinickendorf (Vorlage zur Kenntnisnahme)  
1044/XX-01  
Ö 5.21  
Umsetzung des Digitalpaktes in Reinickendorf (Große Anfrage)  
1830/XX  
Ö 5.22  
Umfassende Bürgerbeteiligung beim geplanten Umbau des Märkischen Zentrums (Beschlussempfehlung)  
0758/XX  
Ö 5.23  
Illegal entsorgten Bauschutt zügiger entfernen (Beschlussempfehlung)  
1236/XX  
Ö 5.24  
Tierschutzbeauftragte/r für Reinickendorf (Beschlussempfehlung)  
1472/XX  
Ö 5.25  
Hundespielplatz einrichten (Beschlussempfehlung)  
1634/XX  
Ö 5.26  
Radweg in der Berliner Straße in Hermsdorf II (Beschlussempfehlung)  
1655/XX  
Ö 5.27  
Politik zum Anfassen (Beschlussempfehlung)  
1726/XX  
Ö 5.28  
Runder Tisch für die Schildower Straße (Beschlussempfehlung)  
1728/XX  
Ö 5.29  
Voraussetzung zur Umsetzung des Digitalpakts in Reinickendorf (Ersuchen)  
1837/XX  
Ö 5.30  
Investitionen aus dem Digitalpakt für Reinickendorf (Ersuchen)  
1847/XX  
Ö 6     Feststellungen      
Ö 7     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 7.1  
Verkehrskonzept Heinsestraße I  
1107/XIX-01  
Ö 7.2  
NEB bei Heidekrautbahn unterstützen  
1285/XIX-01  
Ö 7.3  
Kein Tempo 30 auf Hauptstraßen  
0297/XX-01  
Ö 7.4  
Frohnauer Pendelverkehr gestalten V  
0977/XX-01  
Ö 7.5  
Grüner Blechpfeil an der Lichtzeichenanlage Einmündung Wittenauer Str./Eichhorster Weg  
1114/XX-01  
Ö 7.6  
Reinickendorf nicht ohne das Strandbad Tegel I  
1125/XX-01  
Ö 7.7  
Lichtzeichenanlage Autobahnausfahrt A111 Seidelstraße Richtung Süden  
1203/XX-01  
Ö 7.8  
Informationstafel auf dem S-Bahnhof Alt-Reinickendorf  
1209/XX-01  
Ö 7.9  
Wochenendfahrten der Buslinie 220  
1365/XX-01  
Ö 7.10  
Ausfälle der Buslinie 222 nach Verlängerung in das Märkische Viertel  
1394/XX-01  
Ö 7.11  
Betrieb des Strandbads Lübars sichern  
1409/XX-01  
Ö 7.12  
Alle BVG-Wartehallen beleuchten  
1415/XX-01  
Ö 7.13  
Mehrsprachiger Infoflyer für wohnungslose Menschen  
1535/XX-01  
Ö 7.14  
Versorgungslücke der Post in Wittenau schließen  
1557/XX-01  
Ö 7.15  
Beendigung des Vertrages mit der Ombudsperson zur Korruptionsprävention und Beitritt zum Vertrag der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung mit dem Vertrauensanwalt der Berliner Verwaltung zur Korruptionsbekämpfung  
1908/XX  
Ö 8     Große Anfragen      
Ö 9     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 9.1  
Beschlussfassung über die Sitzungstermine der Bezirksverordnetenversammlung für das Jahr 2019  
1354/XX-01  
Ö 9.2  
Berufung von beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses  
1886/XX  
Ö 9.3  
Nachwahl eines ehrenamtlichen Mitgliedes in eine Sozialkommission  
1891/XX  
Ö 9.4  
Wahl von ehrenamtlichen Mitgliedern in Sozialkommissionen  
Enthält Anlagen
1961/XX  
Ö 10     Beschlussempfehlungen von Ausschüssen      
Ö 10.1  
Spielplatzversorgung  
1068/XX  
Ö 10.2  
Freie Fahrt für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer  
1187/XX  
Ö 10.3  
Flächen für die öffentliche Daseinsvorsorge  
1219/XX  
Ö 10.4  
Bedarf an Schulstation an Reinickendorfer Grundschulen  
1376/XX  
Ö 10.5  
Straßenschäden in der Konradshöher Straße nachhaltig sanieren  
1390/XX  
Ö 10.6  
Verkehrsberuhigung an der Mittelbruchzeile durchsetzen  
1541/XX  
Ö 10.7  
Parkplätze am Rathaus Reinickendorf für Elektrofahrzeuge  
1569/XX  
Ö 10.8  
Teilnahme der jungen Generationen an Gedenkveranstaltungen  
1572/XX  
Ö 10.9  
Bordsteine Querungsanlage am Waidmannsluster Damm  
1635/XX  
Ö 10.10  
Sauberkeit auf Wirtschaftswegen  
1636/XX  
Ö 10.11  
Erhöhung der Kontrolle der Qualität der Ausbesserungsarbeiten durch Kaltasphalt  
1653/XX  
Ö 10.12  
Waldlehrpfad durch den Tegeler Forst erweitern  
1722/XX  
Ö 10.13  
Umsetzung des kostenfreien Mittagessens  
1723/XX  
Ö 10.14  
Mobilitätsrat stärken  
1765/XX  
Ö 11     Anträge      
Ö 11.1  
Wahl von stellvertretenden Bürgerdeputierten  
1892/XX  
Ö 12     Ersuchen      
Ö 12.1  
Grillen im Landschaftsschutzgebiet verhindern  
1911/XX  
Ö 12.2  
Bezahlbare Wohnungsmodernisierungen  
1903/XX  
Ö 12.3  
Abfallbehälter in Parkanlagen mit Deckeln aufstellen  
1904/XX  
Ö 12.4  
Beschilderung Kienhorstpark  
Enthält Anlagen
1909/XX  
Ö 12.5  
Tarifabschluss vollständig an Beschäftigte bei freien Trägern weitergeben!  
1887/XX  
Ö 12.6  
Chaos vor dem BSR-Recyclinghof Heiligensee lösen  
1918/XX  
Ö 12.7  
Qualität der Fußwege in Reinickendorf grundlegend verbessern  
1906/XX  
Ö 12.8  
QR-Codes an Parkeingängen  
1914/XX  
Ö 12.9  
Asphaltierte Fußübergänge in Alt-Tegel  
1895/XX  
Ö 12.10  
Gehwegparken zwischen der Straße nach der Höhe und Hochjagdstraße aufheben  
1907/XX  
Ö 12.11  
Akustische Ansage  
1915/XX  
Ö 12.12  
P+R-Parkplätze auf dem Bernhard-Lichtenberg-Platz  
1927/XX  
Ö 12.13  
Container Skaterpark  
1928/XX  
Ö 12.14  
Gedenktafel für Ufuk Sahin  
1932/XX  
Ö 12.15  
Verkehrssicherheit am Waidmannsluster Damm  
1963/XX  
Ö 13     Empfehlungen      
Ö 13.1  
Konzept für einen Gedenkort Alter Anstaltsfriedhof auf dem KaBoN-Gelände  
1913/XX  
Ö 13.2  
Instandsetzung Berliner Mauerweg um Reinickendorf  
1910/XX  
Ö 13.3  
Haltestellen des M21 während der Bauarbeiten auf der Oranienburger Straße  
1901/XX  
Ö 13.4  
Seilbahn zwischen dem Märkischen Zentrum und S+U Wittenau  
1905/XX  
Ö 13.5  
Baumarkt-Anlieferverkehr Waidmannsluster Damm  
1916/XX  
Ö 13.6  
Tempo 30 am FGÜ Waidmannsluster Damm einhalten  
1920/XX  
Ö 13.7  
Sichere Überquerung des Zabel-Krüger-Damms bei der Einmündung von Alt-Lübars  
1888/XX  
Ö 13.8  
Schönheitskur für die Tegeler Sechserbrücke  
1912/XX  
Ö 13.9  
Anstaltsfriedhof auf dem KaBoN-Gelände als Gedenkort erhalten  
1902/XX  
Ö 13.10  
Verkehrsberuhigung des Dorfkerns Lübars  
1890/XX  
Ö 13.11  
Halteverbot vor Edeka Bernauer Straße - Parkplätze nur zum Be- und Entladen  
1894/XX  
Ö 13.12  
Schneller Ausbau der S25  
1943/XX  
                 
 
 

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