Drucksache - 0085/XX-01  

 
 
Betreff: Barrierefreie Geschäfte in Frohnau
Status:öffentlichBezüglich:
0085/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung und Umwelt 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Kenntnisnahme
13.03.2019 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
10.04.2019 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf vertagt   
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ich bitte zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 11.01.2017

- Drucksache Nr. 0085/XX - :

 

„Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, inwieweit die bestehende Rechtslage dazu geeignet ist, den barrierefreien Zugang zu den Einzelhandelsgeschäften im Zentrum von Frohnau auch unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes zu ermöglichen und welche rechtlichen Rahmenbedingungen geändert werden müssten, um beispielsweise durch das Anstellen von Rampen den Zugang zu den Geschäften am Zeltinger Platz, Ludolfingerplatz und den angrenzenden Straßen zu ermöglichen.“

 

wird gemäß § 13 BezVG berichtet:

 

In der Entstehungszeit der Gebäude im Zentrum von Frohnau war ein barrierefreier Zugang nicht gefordert worden, so dass die überwiegende Anzahl der Geschäfte nur über Stufen erreichbar sind. Auf die Bedürfnisse von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen hat der Gesetzgeber reagiert und lässt heute eine solche Zugänglichkeit über Stufen nicht mehr zu. Bei der Schaffung einer nachträglichen barrierefreien Zugänglichkeit, treten immer wieder die gleichen Probleme auf. Meist stehen die Gebäude unmittelbar an der Grundstücksgrenze, so dass Rampenanlagen oder auch Hubeinrichtungen im öffentlichen Straßenraum realisiert werden müssten. Da diese dann meist im Fußgängerbereich liegen, kann es dort zu erheblichen Störungen kommen, zumal die Rampen meist mit Absturzsicherung oder auch mit einer Beleuchtung versehen werden müssen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kommt hinzu, dass es zu negativen Auswirkungen auf das Denkmal kommen kann. Nichts desto trotz können natürlich die Belange der mobilitätseingeschränkten Personen nicht ignoriert werden, so dass ein temporäres Anlegen von Rampen natürlich jederzeit möglich ist und damit zumindest die Erreichbarkeit der Geschäftsräume gewährleistet werden kann.

 

Da sich das Problem aber nicht nur auf das Geschäftszentrum Frohnau bezieht, sondern auch in anderen Reinickendorfer Geschäftsbereichen auftritt ist es geplant, im Rahmen des Fördergebietes Aktives Zentrum Residenzstraße nach Lösungen für eine verträgliche behindertengerechte Zugänglichkeit zu den Geschäftsräumen zu suchen. Das Bezirksamt hofft dann aus diesen Erkenntnissen auch Lösungen für andere Gebiete anbieten zu können.

 

Ich bitte, die Drucksache Nr. 0085/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

Frank Balzer

Bezirksbürgermeister


 

Stammbaum:
0085/XX   Barrierefreie Geschäfte in Frohnau   CDU-Fraktion   Ersuchen
0085/XX-01   Barrierefreie Geschäfte in Frohnau   Bezirksamt - Abt. Finanzen, Personal, Stadtentwicklung u. Umwelt   Vorlage zur Kenntnisnahme
 
 

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