Drucksache - 1886/XX  

 
 
Betreff: Berufung von beratenden Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Jugend, Familie, Schule und Sport 
Drucksache-Art: Vorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Entscheidung
15.05.2019 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf gewählt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag

Sachverhalt

 


Beschlussvorschlag:

 

Beschlussentwurf

 

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Als stellvertretendes beratendes Mitglied wird berufen:

 

Eine Person zur Stellvertretung des Bezirkselternausschusses der

Kindertagesstätten:

 

Stephan Graßnick

 

 

Begründung

 

Gemäß § 35 AGKJHG, Abs. 7, Nr. 5 gehören dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied an:

 

eine Person zur Stellvertretung des Bezirkselternausschusses der

Kindertagesstätten

 

Diese Person wird von dem für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Mitglied des Bezirksamts für jeweils eine Wahlperiode benannt und von der Bezirksverordnetenversammlung berufen.

 

Für jedes Mitglied ist ein stellvertretendes Mitglied zu berufen.

 

Rechtsgrundlage

 

Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. S. 134, zuletzt geändert durch Artikel XII G zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560).

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Sitzungsgelder, sonst keine Auswirkungen.

 

 

 

 

 

 

Frank BalzerTobias Dollase

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 
 

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