Auszug - Lichtzeichenanlage Autobahnausfahrt A111 Seidelstraße Richtung Süden  

 
 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf
TOP: Ö 7.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Reinickendorf Beschlussart: mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 15.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal Rathaus Reinickendorf (Zi. 337, Altbau),
Ort: Eichborndamm 215 (Eingang: Antonyplatz 1), 13437 Berlin
Zusatz: Ältestenrat am Montag, dem 13.05.2019, Raum 338, 17 Uhr
1203/XX-01 Lichtzeichenanlage Autobahnausfahrt A111 Seidelstraße Richtung Süden
   
 
Status:öffentlichBezüglich:
1203/XX
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Verfasser:Bezirksamt - Abt. Bauen, Bildung und Kultur 
Drucksache-Art: Vorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis


Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Sachverhalt:

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In der Erledigung des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung vom 14.11.2018     - Drucksache Nr. 1203/XX -:

 

„Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass geprüft wird, ob auf der linken Spur eine Induktionsschleife an der Lichtzeichenanlage Autobahnausfahrt A111 Seidelstraße Richtung Süden vorhanden und funktionsfähig ist.“

 

wird gem. § 13 BezVG berichtet:

 

Das Bezirksamt ist der Empfehlung der Bezirksverordnetenversammlung gefolgt und hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz um Stellungnahme gebeten. Der zuständige Staatssekretär hat Folgendes geantwortet:

 

„[…] Das Instandhaltungsteam unseres Generalübernehmers hat am 22. Februar 2019 vor Ort die Funktionsfähigkeit der aufgeführten Schleife überprüft und erfreulicherweise auch bestätigt. Gerne können Sie jedoch folgenden Hintergrund weitergeben, welcher dazu führen kann, dass es zu verlängerten Wartezeiten an der Lichtzeichenanlage kommt:

Die Lichtzeichenanlage wird auf Anforderung koordiniert und geschaltet. Die Anforderung wird ausgelöst mittels einer in der Fahrbahn eingelassenen Schleife. Die Schaltung der Lichtzeichenanlage ist in einem sog. Signalzeitenplan hinterlegt, welcher für jeden Verkehrsteilnehmenden, für welchen eine Signalisierung vorgesehen ist, in der Regel maximal einmal pro Umlauf „Grün“ vorsieht. Wird wie im vorliegenden Fall auf Anforderung „Grün“ geschaltet, so muss die Anforderung bis zu einer bestimmten Sekunde pro Umlauf vorliegen, damit sie im entsprechenden Umlauf berücksichtigt wird. Anderenfalls wird die Anforderung erst im nächsten Umlauf verarbeitet, was fallweise zu etwas Wartezeit führen kann.“

 

Wir bitten, die Drucksache Nr. 1203/XX damit als erledigt zu betrachten.

 

 

 

 

Frank BalzerKatrin Schultze-Berndt

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

Gemäß Konsensliste Kenntnisnahme


 

 
 

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