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Drucksache - VII-0829
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin .01.2015
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0829
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Finanzierung der Jugendarbeit
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der Sitzung am 15.10.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VII-0829
„Die BVV möge beschließen:
Die BVV bestätigt den Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) zur Finanzierung der Jugendarbeit vom 24.09.2014 (s. Anlage) und ersucht das Bezirksamt, im Rat der Bürgermeister für eine neue Systematik des Budgetierungsverfahrens einzutreten. Damit soll erreicht werden, dass für eine Übergangszeit von bis zu drei Jahren das weitere Absinken des gesamten Produktbudgets „78387 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch kommunale Träger“ und „78401 – Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ gestoppt wird. Darüber hinaus soll beachtet werden, dass in der Übergangszeit keine erheblichen Umverteilungen zwischen den Bezirken stattfinden.“
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Bereits im Vorfeld des Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses (LJHA) vom 24.09.2014 setzte sich das Bezirksamt Pankow in allen zuständigen Gremien für eine neue Systematik des Budgetierungsverfahrens ein. Ein Mitarbeiter des Jugendamtes war an der Erarbeitung des dem LJHA-Beschluss zu Grunde liegenden „Berichts zur produktbezogenen Finanzierungssystematik der bezirklichen Allgemeinen Kinder- und Jugendförderung“ an den Rat der Bürgermeister beteiligt. Die für Jugendarbeit zuständigen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Berliner Bezirke haben den Tenor dieses Berichts mit einer Stellungnahme unterstützt.
Mit einstimmiger Stellungnahme vom 28.11.2014 aller anwesenden für den Geschäftsbereich Jugend zuständigen Bezirksstadträte haben die Bezirksstadträte gegenüber dem Rat der Bürgermeister und dem Abgeordnetenhaus deutlich gemacht, dass im Sinne des Berichts an den Rat der Bürgermeister die Einführung eines Plausibilitätskostensatzes für das Produkt Nummer 78401 – „Allgemeine Kinder- und Jugendförderung durch freie Träger“ und die politische Festsetzung einer Mindestfinanzierungsquote für kommunale Angebote unterstützt wird. Sie haben darüber hinaus deutlich gemacht, dass in einer Übergangszeit Bezirke, die durch Veränderungen in der Budgetierung für Projekte der Jugendarbeit Verluste erleiden, einen finanziellen Ausgleich durch Erhöhung des Budgets für die Jugendarbeit erhalten Der Beschluss der Bezirksstadträte ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Rat der Bürgermeister hat den Bericht in seiner Sitzung am 04.12.2014 im Rahmen der Verabschiedung des Produktkatalogs 2015 zur Kenntnis genommen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Tabelle
Kinder- und Familienverträglichkeit
Nur mit einer besseren und verlässlichen finanziellen Absicherung kann zukünftig eine solide Basis für die Jugendarbeit im Land Berlin geschaffen und garantiert werden.
Matthias Köhne Christine Keil Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin für Jugend und Facility Management
Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
Entsprechende Auswirkungen sind lediglich anzukreuzen.
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