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Drucksache - VII-0653
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin .05.2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.: VII-0653
Vorlage zur Kenntnisnahmefür die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Informieren über die EU-Wahlen
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 21.Tagung der BVV am 05.03.2014 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung - Drucksache VII-0653:
"Das Bezirksamt wird ersucht, öffentlichkeitswirksam bekannt zu machen, dass für Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU-Staaten die Möglichkeit besteht, ihr Wahlrecht zur Europawahl am 25. Mai 2014 in Deutschland auszuüben, sofern sie sich hier vorher in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Hierzu sollen folgende Maßnahmen ergriffen werden:
Das Bezirksamt wird ersucht, diese Maßnahmen unverzüglich umzusetzen, weil die Frist für die Registrierung am 04. Mai 2014 (Eingang des Antrages beim Bürgeramt) abläuft."
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:
Durch das Bezirksamt Pankow von Berlin sind keine gesonderten Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger aus anderen EU - Staaten notwendig, um sie auf ihr Wahlrecht zur Europawahl am 25.05.2014 in Deutschland hinzuweisen.
Die Berliner Landeswahlleiterin Dr. Petra Michaelis-Merzbach hat am 04.03.2014 ein Schreiben an die rund 200.000 in Berlin lebenden Unionsbürgerinnen und Unionsbürger versandt. Sie informiert in deutscher und englischer Sprache darüber, dass die ausländischen Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihre Stimme bei der Europawahl am 25. Mai 2014 in Deutschland oder in ihrem Herkunftsland abgeben können. Um an der Wahl in Berlin teilnehmen zu können, müssen ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger bis zum 04.05.2014 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Rund 10.500 von ihnen waren bereits bei der Europawahl im Jahre 2009 eingetragen und müssen keinen Antrag mehr stellen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Dr. Torsten Kühne Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Verbraucherschutz, Kultur, Umwelt und Bürgerservice
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