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Drucksache - VII-0503
Siehe Anlage
Bezirksamt Pankow von Berlin . 2013
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG
Betr.:
Benennungsabsicht für 30 Privatwege in der Anlage Schönwald und der Kleingartenanlage (KGA) Am Rollberg im Ortsteil Rosenthal
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am ... folgenden Beschluss gefasst:
Es ist beabsichtigt, in der Anlage Schönwald und der Kleingartenanlage Am Rollberg zwischen den Straßen Schönhauser Straße und Dietzgenstraße in 13158 Berlin, Ortsteil Rosenthal, 30 Privatwege zu benennen. Die Lage der Wege ist auf dem beiliegenden Plan erkennbar:
Begründung Die Benennung der Privatwege soll im Auftrag der Eigentümerin der Anlage Schönwald und der KGA Am Rollberg erfolgen. Eigentümerin der Gartenanlagen ist die Evangelische Kirchengemeinde Berlin- Rosenthal, Hauptstraße 53, in 13158 Berlin.Die Benennung wurde von der bevollmächtigten Hilfswerk-Siedlung GmbH, geschäftsansässig Kirchblick 13, in 14129 Berlin, beantragt.(Lageplan siehe Anlage 1 und pdf-Datei: Plan Anlage Schönwald und KGA Am Rollberg, Stand 28.05.2013.pdf)
Die Benennungen sind zur Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz (BerlStrG) dringend notwendig. Erst auf der Grundlage der amtlichen Wegebenennung kann eine Grundstücksnummer für ein Grundstück bzw. eine Parzelle festgesetzt werden.
Sämtliche Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Schönwald und der KGA Rollberg haben derzeit keine eigene Gebäudeadresse. Sie werden über die angrenzenden öffentlichen Straßen, Schönhauser Straße (Anlage Schönwald) und Dietzgenstraße (KGA Am Rollberg) bezeichnet. Die differenzierte Unterscheidung der Adressen erfolgt ausschließlich über die jeweilige Parzellennummer als Melderegisterzusatz, so z. B. "Schönhauser Straße 24B + interne Wegebezeichnung + Parzellennummer" oder "Dietzgenstraße 175 + interne Wegebezeichnung + Parzellen-nummer". Diese Bezeichnungen sind keine offiziellen Adressen. Sie können aus diesem Grund in kein System von Feuerwehr, Polizei, Leitungsbetrieben, Navigationssystemen etc. eingegeben werden. Dies führt zu Orientierungsproblemen in der Örtlichkeit. Ein zügiges Auffinden einzelner Parzellen bzw. Grundstücke, beispielsweise bei Rettungseinsätzen der Polizei und Feuerwehr, ist somit nicht sichergestellt. Eine vollständige Nummerierung der Grundstücke bzw. Parzellen in der Anlage Schönwald und der KGA Am Rollberg über die angrenzenden öffentlichen Straßen, ist auf Grund nicht ausreichender Nummernvorräte, auch unter Verwendung aller zulässigen Buchstabenzusätze, nicht möglich.
Darüber hinaus bereitet gegenwärtig die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, im Rahmen der bundesweiten Einführung, die Einführung des Programmsystems ALKIS in das Liegenschaftskataster vor. Dieses beinhaltet die Verbindung des Automatisierten Liegenschaftsbuchs (ALB) mit der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK). Dadurch gelingt es erstmalig, den zunehmend wachsenden Bedarf nach der Georeferenzierung der Gebäudeadresse abzudecken. Bei der "Georeferenzierten Gebäudeadresse" handelt es sich um Gebäudebezugspunkte, die in der gesamten Bundesrepublik Deutschland nach einheitlichen Regeln gebildet werden. Grundlage ist ein flächendeckender Nachweis der Gebäude mit amtlich festgesetzten Grundstücksnummern. Dadurch können dann in Zukunft die Anforderungen der Sekundärnutzer (Landes- und kommunale Einrichtungen, wie die Feuerwehr, Polizei, öffentlichen Versorgungsträger - Wasserbetriebe, Gasag, Planungsbüros usw.), an die Übergabe von Geoda- ten - hier an die "Georeferenzierte Gebäudeadresse" - durch die Vermessungsämter auf dem neuesten Stand der Technik erfüllt werden.
Die 30 Privatwege sollen Namen nach Begrifflichkeiten des Elbsandsteingebirges Sächsische Schweiz erhalten. Der beide Anlagen verbindende Hauptweg soll den Namen "Liliensteinweg" tragen.
Die Abfrage bei den übrigen Tiefbau- und Landschaftsplanungsämtern Berlins und beim Amt für Statistik Berlin-Brandenburg hat ergeben, dass keine gleichen Benennungsabsichten bestehen sowie gleiche oder gleichlautende Straßenbezeichnungen in Berlin nicht vorhanden sind. Das Benennungsverfahren soll entsprechend § 5 Abs. 1 Satz 2 Berliner Straßengesetz durchgeführt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
2 Anlagen:
Übersichtsplan und Orientierungshilfe
Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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