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Drucksache - VI-1095
Siehe Anlage
1
Bezirksamt Pankow von Berlin 2014
An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-1095
Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG
Schlussbericht
Städtebauliches Entwicklungskonzept für die Flächen rund um den Weißen See
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
In Erledigung des in der 34. Sitzung am 09.06.2010 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr. VI-1095 –
„Das Bezirksamt wird ersucht, ein städtebauliches Entwicklungskonzept (informelle Planung) für das Gelände um den Weißen See (Gebiet zwischen Berliner Allee, Seestraße, Parkstraße und Albertinenstraße) vorzulegen und dazu in einem ersten Schritt vorhandene Nutzungen (inkl. Leerständen) und öffentliche Bedarfe (z.B. Grünflächen) sowie Baupotentiale zu erfassen.
Auf dieser Basis wird das Bezirksamt dann ersucht, ein Leitbild für die Flächen rund um den Weißen See vorzulegen und dazu eine Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unter Einbeziehung der BVV und ihrer Fachausschüsse durchzuführen.“ –
wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet:
Bei dem Bereich um den Weißen See handelt es sich um ein Bestandsgebiet, was im Wesentlichen vollständig bebaut ist, Baupotentiale sind weitgehend ausgeschöpft. Planungsrechtlich wird der bebaute Bereich gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB) beurteilt, eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist gewährleistet. Durch die prägende Bebauung und die zahlreich unter Denkmalschutz stehenden Gebäude sind Aus-, Um- oder Neubauten gestalterisch enge Grenzen gesetzt. Insbesondere durch den Denkmalschutz liegt ein restriktives Instrument vor, um die bauliche Entwicklung zu steuern. Größere Wohnungsbaupotentiale gibt es nicht. Die Notwendigkeit der Erstellung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes hat daher keine Priorität und ist auf Grund der engen personellen Situation in absehbarer Zeit nicht leistbar.
Anders verhält es sich in der Frage nach der Entwicklung der öffentlichen Grünflächen um den Weißen See. Trotz der größtenteils öffentlich gewidmeten Grünflächen, gibt es tatsächlich genutzte Grünflächen, die in privatem Eigentum sind. Sie müssen durch die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne XVIII-47, 3-21 und 3-22 für den Gemeinbedarf noch gesichert werden. Um die Inanspruchnahme von privatem Eigentum ausreichend begründen zu können, ist es jedoch notwendig, ein Konzept bzw. einen Landschaftsplan zu entwickeln. Hier muss sowohl auf die bestehenden öffentlichen Grünflächen als auch auf die in Anspruch zu nehmenden Flächen eingegangen werden, um den Eingriff in das Recht auf Eigentum zu rechtfertigen. Des Weiteren wird auf die Drucksachen Nr.: VII-0365 und bezüglich der Sporthalle Berliner Allee 127 auf die Drucksache Nr. VII-0178/2012 verwiesen.
Wir bitten, das Ersuchen als erledigt zu betrachten.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine
-------------------- Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine
Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine
Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt
Matthias Köhne Jens Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung
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