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Drucksache - VI-0372
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In
Erledigung der Drucksache
Nr.:VI-0372 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Fahrradverbindung zwischen Falkplatz und Arnimplatz Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In
Erledigung des in der 14. Tagung der BVV am 12.03.2008 angenommenen Ersuchens
der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0372 : „Das Bezirksamt wird
ersucht, sich bei der Senatsverwaltung dafür einzusetzen, 1.
dass die
bestehende Fußgängerbrücke (Eisenbahnüberführung) zwischen Sonnenburger Straße
und Schönfließer Straße für eine gemeinsame Benutzung von Fußgängerinnen und
Fahrradfahrerinnen verbreitert sowie die Brückenzugänge umgestaltet werden und 2.
dass eine
Finanzierung dieser Maßnahme durch das neue Programm „Aufweitung von
S-Bahnbrücken zugunsten von Bussen, Bahnen, Fahrrädern und Fußgängern“
bzw. durch das Programm „Verbesserung der Infrastruktur für den
Radverkehr“ geprüft wird.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Mit Schreiben vom 28. 05.2008 hat das Tiefbauamt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Referat VII B gebeten zu überprüfen, ob die Umgestaltung der Fußgängerbrücke möglich ist und ob die Finanzierung dieser Maßnahmen in Aussicht gestellt werden kann. Mit Schreiben vom 30.08.2008 nahm die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hierzu Stellung. Nachfolgend wird aus dem Schreiben der Senatsverwaltung zitiert: „Zu Ihrer Anfrage vom 28.05.08 teile ich Ihnen folgenden Sachverhalt mit. Es gibt einen Haushaltstitel „Anteil Berlins an der Vorbereitung und Durchführung von Brückenbaumaßnahmen der Deutschen Bahn AG“, Aus diesem Titel werden ausschließlich Bahnbrücken finanziert. Die Fußgängerbrücke Schönfließer Brücke stellt aber eine Straßenbrücke dar, die aus diesem Titel nicht finanziert werden kann. Aus dem Radverkehrstitel kann wegen der zu erwartenden hohen Kosten auch keine Finanzierung erfolgen, zumal bei der Schönfließer Brücke noch Besonderheiten zu beachten sind. Die Schönfließer Brücke wurde in der Zeit von 1961 bis 1964 als Ersatz für die im Krieg zerstörte Straßenbrücke gebaut. Sie wurde neben der ehemaligen Brücke errichtet, um vermutlich während des Wiederaufbaus der alten Brücke diese Fußgängerbrücke noch nutzen zu können. Dadurch liegt aber das südliche Widerlager der Fußgängerbrücke teilweise auf privatem Gelände. Deshalb ist eine Verbreiterung der Fußgängerbrücke ohne Planungsrecht nicht möglich. Ob hier das notwendige Planungsrecht geschaffen werden kann, ist vor diesem Hintergrund fraglich. Sinnvoller wäre es, in der Trasse der alten Brücke eine neue Brücke zu bauen, wobei dann noch zu entscheiden wäre, für welche Verkehrsarten sie ausgelegt werden sollte. Auf alle Fälle müsste sie so dimensioniert werden, dass sie Fußgänger und Radfahrer gleichermaßen aufnehmen kann. Aufgrund der zu erwartenden Kosten wäre mit diesem Neubau eher mittelfristig zu rechnen.“ Demnach ist die Umgestaltung der Schönfließer Brücke kurzfristig nicht möglich. Sobald neue Informationen vorliegen, wird die BVV unaufgefordert darüber unterrichtet. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung |
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