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Drucksache - VI-0287
„Für die
Verabschiedung der Geschäftsordnung für die BVV Pankow ist eine Mehrheit von
zwei Dritteln ihrer Mitglieder notwendig.“ Berlin, den 23.10.2007 Einreicher: Fraktion Bündnis
90/Die Grünen gez. BV Stefanie Remlinger,
BV Peter Brenn Es stellt eine zu behebende
Paradoxie dar, dass Änderungen einer einmal beschlossenen Geschäftsordnung nur
mit Zweidrittelmehrheit möglich sind, zu Beginn einer Wahlperiode jedoch die
erstmalige Verabschiedung einer Geschäftsordnung mit einfacher Mehrheit möglich
ist. Zu diesem Zeitpunkt gilt jedoch nicht weniger als zu jedem anderen, dass
die formalen Spielregeln des demokratischen Wettbewerbs in einem möglichst
übergreifenden Konsens festgelegt werden sollten. Das Bezirksverwaltungsgesetz
sieht in §8(4) deshalb auch explizit die Möglichkeit einer Selbstverpflichtung
auf eine solche qualifizierte Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder der BVV
vor. |
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