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Drucksache - VI-0148
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2007 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: in Erledigung der Drucksache Nr.: VI-0148 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Orientierung mit Plan Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 6. Sitzung am 25.04.2007 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache Nr.: VI-0148 „Das Bezirksamt wird gebeten, -
sich dafür einzusetzen, dass in zukünftigen
Ausgaben der Bezirkskarte von Pankow (1:20 000) im Straßenverzeichnis
auch die Postleitzahlen der Straßen angegeben werden und darüber hinaus -
zu prüfen, ob eine Kennzeichnung der
Postleitzahlenbereiche mit in die Karte aufgenommen
werden kann.“ wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Das Vermessungsamt Pankow nimmt gerne den Hinweis auf, dass die Lesbarkeit der Bezirkskarte verbessert werden kann, wenn bei Straßen im Bezirk, die den gleichen Namen haben, zusätzlich zu den jetzt angegebenen Ortsteilen die jeweilige Postleitzahl im Straßenverzeichnis angegeben wird. Das Vermessungsamt wird bei der nächsten Neuauflage diesen Aspekt berücksichtigen. Eine Kennzeichnung aller Postleitzahlenbereiche in der Bezirkskarte selbst kann nicht erfolgen, da das Kartenbild durch eine derartige zusätzliche nicht geographische Ein- tragung überladen und unübersichtlich wird und andere wichtige Informationen über- deckt. Hinzu kommt, dass die Abgrenzung von Postleitzahlenbereiche oftmals wechsel- seitig entlang der Straßen verläuft und damit auch ihre Darstellung in der Bezirkskarte im Maßstab 1:20 000 schwer erkennbar ist. Postleitzahlen werden von der Deutschen Post AG festgelegt und können nach betriebswirtschaftlichen Gründen jederzeit verändert werden. Das hätte zur Folge, dass die Aktualität der Bezirkskarte innerhalb des jetzt ökonomisch und fachlich vertretbaren Neubearbeitungszeitraumes von ca. 4 bis 5 Jahren im Vermessungsamt nicht mehr ausreichend gesichert ist. Haushaltsmäßige Auswirkungen keine Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante
Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Dr. Michail Nelken Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für Kultur, Wirtschaft und Stadtentwicklung |
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