Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Landschaftsschutzgebiet Kaulsdorfer Seen unverzüglich mit Pflegemaßnahmen nach den Vorgaben und auf der Grundlage der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu beginnen.
Die kontinuierliche Müllbeseitigung ist abzusichern, auch in den Sommermonaten bei starker Erholungsnutzung.
Ein fachgerechter Gehölzschnitt und Pflege müssen dauerhaft organisiert und finanziert werden.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt ersucht zu prüfen, ob die Anlage eines geordneten Weges, ggf. mit Erläuterungen zu Natur und Landschaft, möglich ist.
Ursprungsdrucksache
Die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Landschaftsschutzgebiet Kaulsdorfer Seen unverzüglich mit Pflegemaßnahmen nach den Vorgaben und auf der Grundlage der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu beginnen.
Die kontinuierliche Müllbeseitigung ist abzusichern, auch in den Sommermonaten bei starker Erholungsnutzung.
Ein fachgerechter (!) Gehölzschnitt muss dauerhaft organisiert und finanziert werden.
Die gefahrlose und angenehme Benutzung der Wege muss sofort beginnen (z.B. die Beseitigung gestürtzter Bäume und abgebrochener Äste).
Es werden Finanzen und Fachkräfte bereitgestellt, und bei Auftragsvergabe an Firmen wird auf fachgerechte Pflege geachtet.