Die rechtliche Grundlage bildet die Rahmengeschäftsordnung (RGO) für die Steuerungsgremien Psychiatrie und Suchthilfe in den Berliner Bezirken.
Der Bezirk Spandau trägt als Pflichtversorgungsregion Verantwortung für die Ausgestaltung des regionalen psychiatrischen Hilfesystems. Dies bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Spandau in ihrem Bezirk alle psychiatrischen Unterstützungsleistungen erhalten sollen, ohne das Wunsch- und Wahlrecht der Klientin oder des Klienten einzuschränken. Regionale Pflichtversorgung setzt eine verbindliche, transparente Kooperation und Abstimmung zwischen allen Beteiligten im Bezirk voraus.
Zuständigkeit und Aufgaben
Das SGPS steuert das Angebot und die Umsetzung der Hilfen für seelisch behinderte Menschen innerhalb des bezirklichen Versorgungssystems.
Gegenstand der fachlichen Empfehlungen des SGPS sind alle Leistungen der Eingliederungshilfe gemäß § 113 Absatz 2 Nr. 2 SGB IX in Verbindung mit § 78 SGB IX wie zum Beispiel alle Formen des therapeutisch betreuten ambulanten und stationären Wohnens und die Betreuung in Tagesstätten. Das SGPS berät Klientinnen und Klienten sowie Versorgungsbeteiligte zu den bezirklichen Angeboten und Einrichtungen und bei Bedarf zu Betreuungs- und Aufnahmealternativen, falls notwendig, auch außerhalb des psychiatrischen Hilfesystems.
Zusammensetzung
Das SGPS setzt sich zusammen aus dem/ der Psychiatriekoordinator:in als Leitung, den Teilhabeplaner:innen der Eingliederungshilfe, dem Sozialpsychiatrischen Dienst, dem pflichtversorgenden Krankenhaus und den im Bezirk tätigen Leistungserbringern.
Die Anmeldung erfolgt über den Teilhabefachdienst im Bezirksamt Spandau.
Die Sitzungen unterliegen der Schweigepflicht. Die Anmeldung einer Klientin oder eines Klienten ist nur mit deren Einverständnis möglich. Das Spandauer Steuerungsgremium tagt jeweils am 1. und 3. Dienstag eines jeden Monats um 13:00 Uhr im Rathaus Spandau.