Drucksache - 0661/XX
Die Jugendämter der Berliner Bezirke haben sich darauf verständigt, gemeinsam und ggf. in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Einführung von Familienbüros / FamilienServiceBüros in allen Berliner Bezirken zu definieren.
Da die FamilienServiceBüros/Familienbüros als Erstanlaufstelle den Familien für verschiedene Leistungen der Jugendhilfe zur Verfügung stehen, beteiligt sich das Jugendamt Spandau auch an den landesweiten konzeptionellen Überlegungen. Das Bezirksamt Spandau hält zur Realisierung eines FamilienServiceBüros / Familienbüros zunächst zentral gelegene, niedrigschwellig erreichbare und geeignete Räumlichkeiten für erforderlich. Darüber hinaus hält das Jugendamt zumindest sechs zusätzliche Personalstellen mit qualifizierter Besetzung für unabdingbar, um einen zielführenden und kontinuierlichen Betrieb zu gewährleisten. Diese Voraussetzungen werden durch die Erfahrungen anderer Bezirke, die bereits mit FamilienServiceBüros / Familienbüros arbeiten, bestätigt. Das Bezirksamt wird sich für die Realisierung der notwendigen Rahmenbedingungen einsetzen. Der Prüfprozess des Bezirksamtes in Abstimmung mit anderen Bezirken und unter Nutzung der Erfahrungen anderer Jugendämter dauert an.
Berlin-Spandau, den 06.08.2018 Das Bezirksamt
KleebankMachulik BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
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