Drucksache - 0547/XX  

 
 
Betreff: Alle Standorte der öffentlich zugänglichen Laien-Defibrillatoren (AED) im Einsatzleitsystem der Berliner Feuerwehr registrieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDBezStR Otti
Verfasser:BezStR Otti 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
   Beteiligt:BzBm Kleebank
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.11.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin überwiesen   
Hochbau und Liegenschaften Vorberatung
29.01.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Hochbau und Liegenschaften mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.02.2018 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Zwischenbericht
12.09.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
10.04.2019 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n
Anlagen:
Antrag AfD vom 10.11.2017
BE HoL vom 29.01.2018
Vorl. z.K. vom 25.07.2018
4. Version vom 01.04.2019
2019-03-29 - DS 0547-XX Schlussbericht Defibrillatoren

Schlussbericht

 

 

Beschluss der BVV Spandau vom 22.November 2017 zum Antrag der AfD Fraktion vom 10.11.2017

 

Drucksache Nr.: 0547/XX

Alle Standorte der öffentlich zugänglichen Laien-Defibrillatoren (AED) im Einsatzleitsystem der Berliner Feuerwehr registrieren

 

 

Die Serviceeinheit Facility Management - Fachbereich Innere Dienste -  hatte die Berliner Feuerwehr gebeten, die Standorte der öffentlich zugänglichen Defibrillatoren in das Einsatzleitsystem "IGNIS" einzupflegen.

 

Eine Rücksprache mit dem zuständigen Mitarbeiter der Berliner Feuerwehr für den vorbeugenden Brandschutz, Herrn Kindermann, ergab folgende Ergebnisse:

Die Erfassung der bezirklichen Defibrillatoren in das Einsatzleitsystem ist aus Sicht der Berliner Feuerwehr nicht erforderlich.

Die Einsatzfahrzeuge der Berliner Feuerwehr sind mit eigenen Defibrillatoren ausgestattet.

 

 

 

 

 

Außerdem wurde angemerkt, dass die Feuerwehrleute die Defibrillatoren des Bezirksamtes im Einsatzfall ohnehin nicht einsetzen dürften, da die dortigen Einsatzkräfte keine Unterweisung im Sinne des Arbeitsschutzes auf unsere Geräte im Sinne des Medizinproduktegesetzes haben.

 

Es ist davon auszugehen, dass die Ersthelferinnen und Ersthelfer des Bezirksamtes im Fall eines Einsatzes des Defibrillators vor der Berliner Feuerwehr am Einsatzort sind und die ersten Maßnahmen am Patienten durchführen.

Dazu werden alle Ersthelferinnen und Ersthelfer am Defibrillator arbeitsschutzrechtlich unterwiesen.

 

 

Es wird gebeten, den Auftrag als erledigt anzusehen.

 

 

 

Berlin-Spandau, den 29.03.2019

 Das Bezirksamt

 

 

Kleebank        Otti

Bezirksbürgermeister                Bezirksstadtrat

 

 


 


 

 
 

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