Drucksache - 0469/XX
Schlussbericht
Ergänzend zu unseren Berichten vom 06.03.2018 und 12.09.2018 führen folgende Erkenntnisse zu einem Abschluss der von der BVV in Auftrag gegeben Prüfung:
Für die Altlastensanierung des gesamten Gebietes und der Herstellung von Spielflächen wurde eine Kostenschätzung von rund 4,4 Mio. Euro (ohne Planungsleistungen) eruiert. Vor diesem Hintergrund wurde mit Bericht vom 12.09.2018 festgestellt, dass der Antrag in dieser Form nicht umzusetzen ist.
Nach erneuter Rücksprache mit den Fachämtern des Bezirks (hier: Stadtent-wicklungsamt, Straßen- und Grünflächenamt, Umwelt- und Naturschutzamt) wurde danach eine Möglichkeit gesucht, um zumindest den Teil der Flächen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, die nur geringfügig belastet sind und somit ein Kosten-Nutzen-Effekt erreicht werden kann. Die Überlegungen und der gefundene Kompromiss sehen vor, die an die bereits genutzten Flächen angrenzenden Bereiche zu nutzen. Dazu zählt zum einen eine öffentliche Durchwegung von der Götelstraße zum Havelufer. Zum anderen werden die Flächen, die an „SJC Wildwuchs“ angrenzen, als öffentliche Spiel- und Bewegungsfläche umgestaltet. Dabei handelt es sich um rund ein Drittel der in Rede stehenden Gesamtfläche.
Ausgehend von der nun ins Auge gefassten Fläche werden rund: • 17.000,- EUR für Untersuchungskosten gutachterliche Leistung inkl. Untersuchungskonzept, vertiefende Probenahme und Analytik, Erstellung der Behandlungsszenarien, fachgutachtliche Begleitung der Baumaßnahme und • Je nach Behandlungsszenario und späterer Nutzungsart (Kinderspielfläche, Wegefläche) eine Kostenspanne von 170.000 bis 310.000,- EUR für die Altlastenbehandlung - nur erster grober Schätzwert (!) anhand der Flächengröße und möglichen Tonnagen
Wie auch immer sich die Kosten gestalten werden, so stehen den o.g. Ämtern keine Mittel aus ihrem eigenen Haushalt zur Verfügung, um auch nur das Teilprojekt umzusetzen. Die hier beschriebene Möglichkeit der Flächenumgestaltung steht also auch weiterhin unter Finanzierungsvorbehalt. Hierfür ist erneut eine Bitte um Förderung an die Senatsverwaltung gerichtet worden.
Aus unserer Sicht gibt es daher nur die Möglichkeit einer Teilumsetzung des Antrags bei Vorliegen der Finanzierungszusagen durch Dritte (z.B. Senatsverwaltung).
Wir bitten den Auftrag als erledigt anzusehen.
Berlin-Spandau, den 04. April 2019 Das Bezirksamt
Kleebank Otti Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
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