Drucksache - 0410/XX  

 
 
Betreff: Bundesbehörden nach Spandau
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDBzBm Kleebank
Verfasser:BzBm Kleebank 
Drucksache-Art:AntragVorlage - zur Kenntnisnahme -
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
19.07.2017 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung als Schlussbericht
25.04.2018 
Öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Spandau von Berlin -Generationen-BVV- mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Antrag AfD vom 10.07.2017
Vorl. z. K. v. 22.03.2018

Die Auswahlentscheidung des Bundesinnenministerium für das Gelände der Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne als Standort für Einheiten der Bundespolizei ist zwischenzeitlich offenbar gefallen.

Auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten Schulz führte der Staatssekretär im Bundesministerium des Inneren am 30.01.2018 zu den dort bestehenden Plänen folgendes aus:

 

„Die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie zur Entwicklung der Liegenschaft Schmidt-Knobelsdorf-Kaserne in Berlin-Spandau hat zum Ergebnis, dass der Unterbringungsbedarf der Bundespolizei für ca. 500 Beschäftigte an diesem Standort vollumfanglieh abgedeckt werden kann.

Die Machbarkeitsstudie geht von einer vierstufigen Ausbauphase aus. Bei zeitnaher Inauftraggabe der Planung kann die erste Ausbauphase Ende 2023 abgeschlossen werden. Bis 2035 erfolgt der Abschluss der vierten Bauphase. Nach erster grober Einschätzung sind rund 250 Mio. Euro für die Planung und Umsetzung der Baumaßnahme zu veranschlagen. Eine verbindliche Kostenaussage kann jedoch erst mit der Haushaltsunterlage nach § 24 der Bundeshaushaltsordnung getätigt werden.

Weitere Schritte zur Umsetzung der Machbarkeitsstudie kann die BImA erst einleiten, wenn die abschließende und endgültige Entscheidung zur Nachnutzung der Liegenschaft zwischen den Ressorts Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium des Innern und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit abgestimmt worden ist und der BImA ein entsprechender Beschaffungsauftrag vorliegt.“

 

Es bleibt festzuhalten, dass das Bezirksamt auf die weitere Nutzung des Geländes keinen Einfluss nehmen kann.

 

Das Bezirksamt bittet daher den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

Berlin-Spandau, den 22. rz 2018

 

 

Kleebank

Bezirksbürgermeister

 


 

 
 

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