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Betreff: |
Wohnen für HARTZ IV Empfänger |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Linksfraktion | Linksfraktion |
Verfasser: | Leschewitz | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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- Wie viele Hartz-IV-Empfänger in Spandau mussten in den Jahren 2015, 2016 und bis Mai 2017 aufgrund einer entsprechenden Aufforderung durch das Jobcenter umziehen? (Bitte gesondert nach Jahren ausweisen)
- Wie viele Hartz-IV-Empfänger in Spandau mussten in den Jahren 2015, 2016 und bis Mai 2017 den die Angemessenheit übersteigenden Betrag ihrer Miete aus dem Regelsatz selbst tragen? (Bitte gesondert nach Jahren ausweisen)
- Wie viele Hartz-IV-Empfänger leben derzeit in „unangemessen teuren Wohnungen“ gem. § 22 des SGB II?
- Welche Gründe führen dazu, dass die Kosten für die Unterkunft vom Jobcenter nicht mehr als angemessen angesehen werden?
- Wie viele der Betroffenen bilden eine Bedarfsgemeinschaft mit Kindern?
- Wie lange haben die Betroffenen nach Bekanntgabe der Unangemessenheit Zeit, bevor sie den die Angemessenheit übersteigenden Betrag ihrer Miete aus dem Regelsatz selbst tragen müssen (Übergangsfrist)?
- Welche Maßnahmen zur Hilfe - speziell von Seiten des Bezirkes - können eingeleitet werden, sobald und sofern die Unangemessenheit durch Änderung der persönlichen Verhältnisse eintritt (also nicht durch Mieterhöhung)?
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