Drucksache - 0011/XX
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die vom Bezirksamt gemäß § 37 Abs. 7 Landeshaushaltsordnung (LHO) zugelassenen überplanmäßigen Ausgaben ohne Ausgleich
für das Haushaltsjahr 2016
im Kapitel 4040 Förderung von Familien und familiärer Erziehung
bei Titel 67143 T Hilfe zur Betreuung/Versorgung von Kindern in Notsituationen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
bis zur Höhe von 40.000,00 EUR
werden genehmigt. einstimmig |
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Bezirksamt Spandau
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